Modernisierung des Namensrecht – was die Ampelkoalition für Veränderungen plant
18.04.2023, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (242 mal gelesen)
„In etwa so zeitgemäß wie ein Kohleofen – und so flexibel wie Beton“. So beschreibt Marco Buschmann das bisherige Namensrecht in Deutschland. Damit sich die starren Regelungen künftig an die Lebenswirklichkeit vieler Familien besser anpassen, hat die Ampelkoalition nun einen Gesetzesentwurf zur Reform des Namensrecht auf den Weg gebracht.
Einführung echter Doppelnamen
Der Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von weitreichenden Liberalisierungen vor. So soll zum Beispiel ein echter Doppelname für Ehepaare eingeführt werden. Bisher ist es nur möglich, dass einer der Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängt, nicht aber, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Dies soll sich nach Wunsch der Ampelkoalition künftig ändern. Das hätte auch zur Folge, dass der Doppelname automatisch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden würde.
Die Wahl eines Doppelnamens soll aber insbesondere auch für unverheirateten Eltern mit gemeinsamen Kindern gelten. Sie sollen künftig einen aus beiden Namen gebildeten Doppelnamen zum Geburtsnamen ihrer Kinder bestimmen können. Ziel ist die Dokumentation der Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen.
Namensänderungen erleichtern
Ein weiteres Ziel ist es, Namensänderungen für Stief- und Scheidungskinder zu vereinfachen. So soll es für Stiefkinder künftig leichter werden, ihren Nachnamen zu ändern, insbesondere wieder ihren Geburtsnamen zu erhalten. Besonders dann, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt, soll dies leichter als bisher möglich sein. Auch in dem Fall, dass der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt ein Kind lebt, den Ehenamen nach einer Scheidung ablegt, soll auch das Kind den geänderten Familiennamen dieses Elternteils erhalten können.
Auch soll es mehr Freiheiten bei der Berücksichtigung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- oder Ehenamens geben. Wie in vielen slawischen Sprachen üblich, könnte eine Ehefrau künftig bestimmen, dass sie den Ehenamen in der weiblichen Form trägt und sich auch mit diesem Namen im Personenstandsregister eintragen lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt.
Weitere Informationen zum Namensrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/namensrecht-name.html
Einführung echter Doppelnamen
Der Gesetzesentwurf sieht eine Reihe von weitreichenden Liberalisierungen vor. So soll zum Beispiel ein echter Doppelname für Ehepaare eingeführt werden. Bisher ist es nur möglich, dass einer der Ehepartner den Nachnamen des anderen mit einem Bindestrich vor oder hinter den eigenen Nachnamen hängt, nicht aber, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen tragen. Dies soll sich nach Wunsch der Ampelkoalition künftig ändern. Das hätte auch zur Folge, dass der Doppelname automatisch Geburtsname gemeinsamer Kinder werden würde.
Die Wahl eines Doppelnamens soll aber insbesondere auch für unverheirateten Eltern mit gemeinsamen Kindern gelten. Sie sollen künftig einen aus beiden Namen gebildeten Doppelnamen zum Geburtsnamen ihrer Kinder bestimmen können. Ziel ist die Dokumentation der Zugehörigkeit des Kindes zu beiden Elternteilen nach außen.
Namensänderungen erleichtern
Ein weiteres Ziel ist es, Namensänderungen für Stief- und Scheidungskinder zu vereinfachen. So soll es für Stiefkinder künftig leichter werden, ihren Nachnamen zu ändern, insbesondere wieder ihren Geburtsnamen zu erhalten. Besonders dann, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil geschieden wird oder das Kind nicht mehr in dem Haushalt der Stieffamilie lebt, soll dies leichter als bisher möglich sein. Auch in dem Fall, dass der betreuende Elternteil, in dessen Haushalt ein Kind lebt, den Ehenamen nach einer Scheidung ablegt, soll auch das Kind den geänderten Familiennamen dieses Elternteils erhalten können.
Auch soll es mehr Freiheiten bei der Berücksichtigung einer geschlechtsangepassten Form des Geburts- oder Ehenamens geben. Wie in vielen slawischen Sprachen üblich, könnte eine Ehefrau künftig bestimmen, dass sie den Ehenamen in der weiblichen Form trägt und sich auch mit diesem Namen im Personenstandsregister eintragen lassen. Voraussetzung dafür soll sein, dass eine entsprechende Anpassung der Herkunft der Familie oder der Tradition derjenigen Sprache entspricht, aus der der Name stammt.
Weitere Informationen zum Namensrecht erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/namensrecht-name.html