Neue Entwicklungen zur Kassenbonpflicht
12.05.2020, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (82 mal gelesen)
Die FDP ist mit ihrem Versuch, die Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons beim Einkauf beim Bäcker abzuschaffen, gescheitert. Vorerst wird es also bei einer generellen Kassenbonpflicht zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung bleiben.
Kritiker befürchten erhebliche Müllmengen
Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland nun eine generelle Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons – selbst bei kleinen Einkäufen. Grund dafür ist ein neues Steuergesetz, das sogenannte Kassengesetz. Seit dem Inkrafttreten muss grundsätzlich bei jeder Transaktion ein Kassenbon angefertigt werden, unabhängig davon, ob der Kunde einen solchen verlangt oder für welchen Warenwert eingekauft worden war. Daher muss sogar der Bäcker von nebenan seinen Kunden einen Kassenbeleg ausgeben (können). Zielsetzung ist es dabei, die durch manipulierte Ladenkassen verursachte Steuerhinterziehung zu erschweren und so insgesamt Steuerstraftaten zu verhindern.
Nicht wenige Politiker sahen schon vor der Verabschiedung des Gesetzes die neue Regelung kritisch. Sie befürchteten, dass viele der Bons, die von den Kunden nicht gewollt sind, direkt in den Müll landen. Erhebliche Müllmengen, die durch eine strikte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons entstehen. Die FDP-Fraktion hatte nun mit einem Vorstoß versucht, eine Ausnahme von der generellen Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons zu erreichen. Dieser Entwurf sah vor, dass bei kleinsten Einkäufen in Bäckereien keine Kassenbonpflicht bestehen sollte. Vielmehr sollte den Finanzbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, dass sie im Fall des Verkaufes von Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von unbekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen aussprechen können.
Kampf gegen Steuerbetrug geht weiter
Der Entwurf ist nun allerdings vor dem Finanzausschuss gescheitert. CDU/CSU, SPD und Die Linken hatten sich gegen den Entwurf ausgesprochen. Sie wollten an einer strikten Kassenbonpflicht festhalten, um so Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wirksam bekämpfen zu können.
Wie genau die Pflicht aber in der Zukunft umgesetzt werden soll, wird aktuell zwischen Politikern noch diskutiert. Derzeit haben Händler noch bis September 2020 Zeit, eine Nachrüstung vorzunehmen. Weil es aber an ausreichend Unternehmen fehlt, die Kassensysteme mit den erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtungen ausstatten können, wird bereits über eine Verlängerung der Frist gesprochen. Auch Alternativen zu den ausgedruckten Kassenbelegen werden diskutiert. Die Debatte zeigt in jedem Fall, dass in Sachen Kassenbonpflicht längst noch keine Einigkeit herrscht.
Weitere Informationen zum Thema Steuerhinterziehung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html
Kritiker befürchten erhebliche Müllmengen
Seit Anfang des Jahres gilt in Deutschland nun eine generelle Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons – selbst bei kleinen Einkäufen. Grund dafür ist ein neues Steuergesetz, das sogenannte Kassengesetz. Seit dem Inkrafttreten muss grundsätzlich bei jeder Transaktion ein Kassenbon angefertigt werden, unabhängig davon, ob der Kunde einen solchen verlangt oder für welchen Warenwert eingekauft worden war. Daher muss sogar der Bäcker von nebenan seinen Kunden einen Kassenbeleg ausgeben (können). Zielsetzung ist es dabei, die durch manipulierte Ladenkassen verursachte Steuerhinterziehung zu erschweren und so insgesamt Steuerstraftaten zu verhindern.
Nicht wenige Politiker sahen schon vor der Verabschiedung des Gesetzes die neue Regelung kritisch. Sie befürchteten, dass viele der Bons, die von den Kunden nicht gewollt sind, direkt in den Müll landen. Erhebliche Müllmengen, die durch eine strikte Pflicht zur Ausgabe von Kassenbons entstehen. Die FDP-Fraktion hatte nun mit einem Vorstoß versucht, eine Ausnahme von der generellen Pflicht zur Ausgabe eines Kassenbons zu erreichen. Dieser Entwurf sah vor, dass bei kleinsten Einkäufen in Bäckereien keine Kassenbonpflicht bestehen sollte. Vielmehr sollte den Finanzbehörden die Möglichkeit eingeräumt werden, dass sie im Fall des Verkaufes von Waren oder Dienstleistungen an eine Vielzahl von unbekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen aussprechen können.
Kampf gegen Steuerbetrug geht weiter
Der Entwurf ist nun allerdings vor dem Finanzausschuss gescheitert. CDU/CSU, SPD und Die Linken hatten sich gegen den Entwurf ausgesprochen. Sie wollten an einer strikten Kassenbonpflicht festhalten, um so Steuerhinterziehung und Steuerbetrug wirksam bekämpfen zu können.
Wie genau die Pflicht aber in der Zukunft umgesetzt werden soll, wird aktuell zwischen Politikern noch diskutiert. Derzeit haben Händler noch bis September 2020 Zeit, eine Nachrüstung vorzunehmen. Weil es aber an ausreichend Unternehmen fehlt, die Kassensysteme mit den erforderlichen technischen Sicherheitseinrichtungen ausstatten können, wird bereits über eine Verlängerung der Frist gesprochen. Auch Alternativen zu den ausgedruckten Kassenbelegen werden diskutiert. Die Debatte zeigt in jedem Fall, dass in Sachen Kassenbonpflicht längst noch keine Einigkeit herrscht.
Weitere Informationen zum Thema Steuerhinterziehung finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/steuerhinterziehung.html