Neues Modell für die Grundsteuer
23.09.2019, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (126 mal gelesen)
Das Bundesverfassungsgericht hat es schon verbindlich festgestellt – die bisherige Regelung zur Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig. Seitdem wurden schon viele unterschiedliche Reformmodelle diskutiert. Nun hat Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers einen Kompromissvorschlag ins Gespräch gebracht
Veraltete Berechnungsgrundlage und ungerechte Steuerbelastung
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt (nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln). Sie ist nicht nur eine der größten steuerlichen Einnahmequellen von Städten und Gemeinden, sondern bildet auch für Grundstückeigentümer eine einzukalkulierende finanzielle Belastung. Doch schon länger steht ihre Berechnungsgrundlage in der Kritik. Die Einheitswerte für die Berechnung der Steuer werden teilweise noch auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 ermittelt. Eine Anpassung der Werte wurde bislang versäumt, sodass es über die Jahre zu einer Verzerrung gekommen ist. Das Ergebnis ist eine schon lange nicht mehr gerechte Besteuerung von Immobilien.
Verbindlich festgestellt hat diese „gravierende Ungleichbehandlung“ und damit die Verfassungswidrigkeit der Steuer das Bundesverfassungsgericht im April 2018 (Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Das Bundesverfassungsgericht legte in seinem Urteil ebenfalls fest, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung zur Grundsteuer auf den Weg gebracht haben muss.
Finanzminister schlägt Kompromiss vor
Nun wird vom niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers eine neue Kompromisslösung vorgeschlagen. Der CDU-Politiker sprach sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine Berechnung der Steuer anhand der Fläche und insbesondere der Lage des Grundstückes aus. Dafür sollen Städte und Gemeinden selbst festlegen, welche Viertel oder Bereiche als mehr oder weniger begehrte Lagen anzusehen sind. Die Grundsteuer soll dann in den guten Wohnlagen höher ausfallen, als in den unbeliebteren Stadtteilen oder Lagen. Nach Ansicht des Finanzministers sei der Vorteil dieses Modells, dass es einfach, transparent und bürokratiearm ist und damit wesentlich leichter umzusetzen wäre, als andere Modellvorschläge.
Neuregelung muss bald kommen
Nur noch bis Jahresende kann sich der Gesetzgeber Zeit nehmen – danach muss eine Neuregelung zur Grundsteuer stehen. Ansonsten drohen Städten und Gemeinden ein immenser Steuerausfall, denn nach der bislang geltenden Regelung kann im kommenden Jahr keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Eigentlich Grund genug, sich auf eine Neuregelung der Grundsteuer zu einigen .
Weitere Informationen zum Steuerrecht und Immobilien erhalten Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/steuerberatung/immobilien-steuern.html
Veraltete Berechnungsgrundlage und ungerechte Steuerbelastung
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an einem Grundstück und dessen Bebauung anfällt (nicht mit der Grunderwerbsteuer zu verwechseln). Sie ist nicht nur eine der größten steuerlichen Einnahmequellen von Städten und Gemeinden, sondern bildet auch für Grundstückeigentümer eine einzukalkulierende finanzielle Belastung. Doch schon länger steht ihre Berechnungsgrundlage in der Kritik. Die Einheitswerte für die Berechnung der Steuer werden teilweise noch auf Grundlage der Wertverhältnisse von 1964 ermittelt. Eine Anpassung der Werte wurde bislang versäumt, sodass es über die Jahre zu einer Verzerrung gekommen ist. Das Ergebnis ist eine schon lange nicht mehr gerechte Besteuerung von Immobilien.
Verbindlich festgestellt hat diese „gravierende Ungleichbehandlung“ und damit die Verfassungswidrigkeit der Steuer das Bundesverfassungsgericht im April 2018 (Urteil v. 10.04.2018; Az.: 1 BvL 11/14). Das Bundesverfassungsgericht legte in seinem Urteil ebenfalls fest, dass der Gesetzgeber bis Ende 2019 eine Neuregelung zur Grundsteuer auf den Weg gebracht haben muss.
Finanzminister schlägt Kompromiss vor
Nun wird vom niedersächsischen Finanzminister Reinhold Hilbers eine neue Kompromisslösung vorgeschlagen. Der CDU-Politiker sprach sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ für eine Berechnung der Steuer anhand der Fläche und insbesondere der Lage des Grundstückes aus. Dafür sollen Städte und Gemeinden selbst festlegen, welche Viertel oder Bereiche als mehr oder weniger begehrte Lagen anzusehen sind. Die Grundsteuer soll dann in den guten Wohnlagen höher ausfallen, als in den unbeliebteren Stadtteilen oder Lagen. Nach Ansicht des Finanzministers sei der Vorteil dieses Modells, dass es einfach, transparent und bürokratiearm ist und damit wesentlich leichter umzusetzen wäre, als andere Modellvorschläge.
Neuregelung muss bald kommen
Nur noch bis Jahresende kann sich der Gesetzgeber Zeit nehmen – danach muss eine Neuregelung zur Grundsteuer stehen. Ansonsten drohen Städten und Gemeinden ein immenser Steuerausfall, denn nach der bislang geltenden Regelung kann im kommenden Jahr keine Grundsteuer mehr erhoben werden. Eigentlich Grund genug, sich auf eine Neuregelung der Grundsteuer zu einigen .
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