Neue GroKo: Kommt jetzt die Sammelklage?
13.03.2018, Autor: Herr Bernfried Rose / Lesedauer ca. 2 Min. (124 mal gelesen)
Forderungen nach der Einführung von Sammelklagen in Europa wurden in den letzten Jahren immer lauter. Nicht zuletzt durch den Diesel-Skandal entfachte die Diskussion neu. Kommt die Sammelklage nun auch in Deutschland?
In den USA ist sie weit verbreitet: Die Sammelklage. Haben viele Verbraucher rechtlich und tatsächlich gleiche Anliegen, sammeln sie sich zu einem Streitwert von 5 Mio. Dollar zusammen und wären Einzelklagen aufgrund der großen Zahl der Geschädigten nicht praktikabel, dürfen sie sich vor Gericht zusammentun. In Deutschland ist das bisher nicht möglich. Hier gilt der Grundsatz „inter-partes“ – das Urteil wirkt also nur zwischen den beiden streitenden Parteien.
Vorteile der Sammelklagen
Dabei sind Sammelklagen gerade im Kampf gegen große Unternehmen von Vorteil. Sie üben Druck auf die Firmen aus und führen zur Waffengleichheit: Rechtsstreits sind oft teuer und lohnen sich für den einfachen Mann bei geringen Summen oft nicht, während Unternehmen finanzielle Spielräume haben und Großkanzleien mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Könnten sich die Verbraucher sammeln, so würden sie ein größeres Budget bündeln und den Unternehmen etwas entgegensetzen.
Dabei ist jedoch auch der missbräuchliche Einsatz von Sammelklagen in den USA zu berücksichtigen: Oft werden die Klagen genutzt, um finanziellen Druck auf Unternehmen aufzubauen, wenn diese nicht sofort auf Verbraucherbeschwerden reagieren.
In Deutschland soll die Musterfeststellungsklage kommen
Deutsche Juristen haben sich daher eine andere Klageform ausgedacht: Die Musterfeststellungsklage. Ziel dieser Klageart ist, dass sich alle Betroffenen für ein geringes Entgelt von wahrscheinlich zehn Euro in ein Klageregister eintragen lassen können. Die Anmeldung bedarf dabei keiner anwaltlichen Vertretung. Die Verjährung soll ab der Eintragung gehemmt sein und ein später verkündete Urteil solle dann für alle Angemeldeten Bindungswirkung haben.
Verbraucherschützerverbände fordern die Einführung der Musterfeststellungsklage seit Jahren. Nun wurde sie im 170 Seiten langen Koalitionsvertrag von Union und SPD festgemacht. Ob und wann die Klage in Deutschland kommen wird, bleibt dennoch abzuwarten.
Mehr zu möglichen Sammelklagen können Sie auf unserer Website lesen: https://www.rosepartner.de/sammelklage.html
In den USA ist sie weit verbreitet: Die Sammelklage. Haben viele Verbraucher rechtlich und tatsächlich gleiche Anliegen, sammeln sie sich zu einem Streitwert von 5 Mio. Dollar zusammen und wären Einzelklagen aufgrund der großen Zahl der Geschädigten nicht praktikabel, dürfen sie sich vor Gericht zusammentun. In Deutschland ist das bisher nicht möglich. Hier gilt der Grundsatz „inter-partes“ – das Urteil wirkt also nur zwischen den beiden streitenden Parteien.
Vorteile der Sammelklagen
Dabei sind Sammelklagen gerade im Kampf gegen große Unternehmen von Vorteil. Sie üben Druck auf die Firmen aus und führen zur Waffengleichheit: Rechtsstreits sind oft teuer und lohnen sich für den einfachen Mann bei geringen Summen oft nicht, während Unternehmen finanzielle Spielräume haben und Großkanzleien mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen. Könnten sich die Verbraucher sammeln, so würden sie ein größeres Budget bündeln und den Unternehmen etwas entgegensetzen.
Dabei ist jedoch auch der missbräuchliche Einsatz von Sammelklagen in den USA zu berücksichtigen: Oft werden die Klagen genutzt, um finanziellen Druck auf Unternehmen aufzubauen, wenn diese nicht sofort auf Verbraucherbeschwerden reagieren.
In Deutschland soll die Musterfeststellungsklage kommen
Deutsche Juristen haben sich daher eine andere Klageform ausgedacht: Die Musterfeststellungsklage. Ziel dieser Klageart ist, dass sich alle Betroffenen für ein geringes Entgelt von wahrscheinlich zehn Euro in ein Klageregister eintragen lassen können. Die Anmeldung bedarf dabei keiner anwaltlichen Vertretung. Die Verjährung soll ab der Eintragung gehemmt sein und ein später verkündete Urteil solle dann für alle Angemeldeten Bindungswirkung haben.
Verbraucherschützerverbände fordern die Einführung der Musterfeststellungsklage seit Jahren. Nun wurde sie im 170 Seiten langen Koalitionsvertrag von Union und SPD festgemacht. Ob und wann die Klage in Deutschland kommen wird, bleibt dennoch abzuwarten.
Mehr zu möglichen Sammelklagen können Sie auf unserer Website lesen: https://www.rosepartner.de/sammelklage.html