Bundeskartellamt leitet Verfahren gegen Facebook ein
07.03.2016, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (309 mal gelesen)
Millionen Menschen nutzen soziale Netzwerke wie Facebook und geben dabei für die Werbeindustrie wertvolle Daten preis. Das hat nun das Bundeskartellamt auf den Plan gerufen. Die Wettbewerbsbehörde hat ein Verfahren gegen Facebook eröffnet. Es besteht der Verdacht auf Marktmissbrauch durch Datenschutzverstöße.
Das Bundeskartellamt geht dabei dem Verdacht nach, dass Facebook durch seine Vertragsbestimmungen zur Verwendung der Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt sozialer Netzwerke missbrauche. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Facebook damit gegen Datenschutz-Vorschriften verstoße. Es könnte ein sog. Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern vorliegen.
Facebook verlangt von seinen Usern, dass diese in die Datenerhebung und Nutzung der Daten einwilligen, ehe sie das soziale Netzwerk nutzen können. Auf diese Weise sammelt der Konzern für die Werbeindustrie wertvolle Daten. Für die Nutzer sei der Umfang der erteilten Bewilligung nur schwer nachzuvollziehen. Außerdem bestünden nach dem deutschen Datenschutzrecht Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise. Sollte ein Zusammenhang zur marktbeherrschenden Stellung bestehen, könnten sich daraus auch Verstöße gegen das Kartellrecht ergeben, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts.
Verbraucherschützer und Datenschützer erheben schon länger Vorwürfe gegen den Internet-Konzern und den Umgang mit den Daten seiner Nutzer. Die Ermittlungen der Kartellbehörde könnten für Facebook allerdings unangenehmer und auch teurer werden. Denn wenn der Konzern seine marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht und gegen das Kartellrecht verstößt, können empfindliche Bußgelder auf das Unternehmen zukommen. Darüber hinaus müssten dann wohl auch die Vertragsbedingungen geändert werden.
Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht können für Unternehmen ernsthafte Konsequenzen von Bußgeldern über Schadensersatzzahlungen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen haben. Daher ist eine kompetente juristische Beratung und Vertretung unerlässlich.
Die bundesweit agierende Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. hat wesentliche Informationen zum Kartellrecht unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html zusammengefasst.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 414 37 59 0
Fax: 040 / 414 37 59 11
fleischer@rosepartner.de
Das Bundeskartellamt geht dabei dem Verdacht nach, dass Facebook durch seine Vertragsbestimmungen zur Verwendung der Nutzerdaten seine mögliche marktbeherrschende Stellung auf dem Markt sozialer Netzwerke missbrauche. Es besteht der Anfangsverdacht, dass Facebook damit gegen Datenschutz-Vorschriften verstoße. Es könnte ein sog. Konditionenmissbrauch gegenüber den Nutzern vorliegen.
Facebook verlangt von seinen Usern, dass diese in die Datenerhebung und Nutzung der Daten einwilligen, ehe sie das soziale Netzwerk nutzen können. Auf diese Weise sammelt der Konzern für die Werbeindustrie wertvolle Daten. Für die Nutzer sei der Umfang der erteilten Bewilligung nur schwer nachzuvollziehen. Außerdem bestünden nach dem deutschen Datenschutzrecht Zweifel an der Zulässigkeit dieser Vorgehensweise. Sollte ein Zusammenhang zur marktbeherrschenden Stellung bestehen, könnten sich daraus auch Verstöße gegen das Kartellrecht ergeben, heißt es in einer Mitteilung des Bundeskartellamts.
Verbraucherschützer und Datenschützer erheben schon länger Vorwürfe gegen den Internet-Konzern und den Umgang mit den Daten seiner Nutzer. Die Ermittlungen der Kartellbehörde könnten für Facebook allerdings unangenehmer und auch teurer werden. Denn wenn der Konzern seine marktbeherrschende Stellung tatsächlich missbraucht und gegen das Kartellrecht verstößt, können empfindliche Bußgelder auf das Unternehmen zukommen. Darüber hinaus müssten dann wohl auch die Vertragsbedingungen geändert werden.
Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht können für Unternehmen ernsthafte Konsequenzen von Bußgeldern über Schadensersatzzahlungen bis zu strafrechtlichen Konsequenzen haben. Daher ist eine kompetente juristische Beratung und Vertretung unerlässlich.
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