EuGH bestätigt hohe Geldbußen wegen Luftfahrtkartell
12.02.2018, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (110 mal gelesen)
Die EU-Kommission hatte 2012 hohe Geldbußen gegen verschiedene Luftfrachtunternehmen wegen wettbewerbswidriger Absprachen verhängt. Diese wurden nun vom Europäischen Gerichtshof bestätigt. Unter den betroffenen Unternehmen sind auch deutsche Frachtdienste wie Kühne +Nagel oder die Deutsche Bahn. Sie müssen in der Folge nun tief in die Taschen greifen.
Absprachen innerhalb der EU
Bereits 2012 verhängte die EU-Kommission gegen mehrere Unternehmen empfindliche Geldbußen von insgesamt 169 Millionen Euro. Die Unternehme sollen in den Jahren 2002-2007 wettbewerbswidrige Absprachen getätigt haben. Unter den betroffenen Unternehmen sind auch einige Deutsche Frachtdienste. Die vier Kartelle betrafen etwa unterschiedliche Aufschläge auf Dienstleistungen bei der Zollabfertigung, wie einer Hauptsaisonaufschlag oder einen Währungsausgleichsfaktor. Die Absprachen sollten unter anderen möglichen Währungsrisiken begegnen.
Unternehmen halten Höhe für ungerechtfertigt
Die Unternehmen wehrten sich in der Folge gegen den Beschluss und erhoben Klage beim EuG. Dieser blieb allerdings standhaft und bestätigte die verhängten Strafen. Auch vor dem EuGH haben die Unternehmen nun keinen Erfolg erzielt – Die Richter bestätigten die Höhen der Geldbußen. Die Kommission und auch das Gericht seien von der richtigen Berechnungsgrundlage ausgegangen und somit sei auch die Höhe der Geldbußen richtig berechnet. Sie seien damit auch und insbesondere in ihrer Höhe gerechtfertigt.
Nun müssen wohl viele der Unternehmen tief in ihre Taschen greifen.
Nicht das einzige Kartell in Europa
Auch in den vergangen Jahren sind ähnliche Kartellverfahren vor dem EuGH verhandelt worden. So wurden 2010 mehrere Fluggesellschaften wegen wettbewerbswidrigen Absprachen zu der bis dahin höchsten Geldbuße von rund 800 Millionen Euro verurteilt. Sie hatten sich insbesondere über die Höhe der Kerosinzuschläge abgesprochen. Der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa wurde damals die Geldbuße erlassen weil sie als Kronzeugin der EU-Kommission wichtige Informationen geliefert hatte.
Weitere Informationen erhalten sie auch hier https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html
Absprachen innerhalb der EU
Bereits 2012 verhängte die EU-Kommission gegen mehrere Unternehmen empfindliche Geldbußen von insgesamt 169 Millionen Euro. Die Unternehme sollen in den Jahren 2002-2007 wettbewerbswidrige Absprachen getätigt haben. Unter den betroffenen Unternehmen sind auch einige Deutsche Frachtdienste. Die vier Kartelle betrafen etwa unterschiedliche Aufschläge auf Dienstleistungen bei der Zollabfertigung, wie einer Hauptsaisonaufschlag oder einen Währungsausgleichsfaktor. Die Absprachen sollten unter anderen möglichen Währungsrisiken begegnen.
Unternehmen halten Höhe für ungerechtfertigt
Die Unternehmen wehrten sich in der Folge gegen den Beschluss und erhoben Klage beim EuG. Dieser blieb allerdings standhaft und bestätigte die verhängten Strafen. Auch vor dem EuGH haben die Unternehmen nun keinen Erfolg erzielt – Die Richter bestätigten die Höhen der Geldbußen. Die Kommission und auch das Gericht seien von der richtigen Berechnungsgrundlage ausgegangen und somit sei auch die Höhe der Geldbußen richtig berechnet. Sie seien damit auch und insbesondere in ihrer Höhe gerechtfertigt.
Nun müssen wohl viele der Unternehmen tief in ihre Taschen greifen.
Nicht das einzige Kartell in Europa
Auch in den vergangen Jahren sind ähnliche Kartellverfahren vor dem EuGH verhandelt worden. So wurden 2010 mehrere Fluggesellschaften wegen wettbewerbswidrigen Absprachen zu der bis dahin höchsten Geldbuße von rund 800 Millionen Euro verurteilt. Sie hatten sich insbesondere über die Höhe der Kerosinzuschläge abgesprochen. Der deutschen Fluggesellschaft Lufthansa wurde damals die Geldbuße erlassen weil sie als Kronzeugin der EU-Kommission wichtige Informationen geliefert hatte.
Weitere Informationen erhalten sie auch hier https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html