EuGH erschwert Internet-Handel mit Fälschungen und Plagiaten
27.07.2015, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (425 mal gelesen)
Mit Fälschungen und Plagiaten wird ein enormer wirtschaftlicher Schaden angerichtet. Das Nachsehen haben die Verbraucher und die Hersteller der Original-Artikel. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) will die Produktpiraten zumindest in die Schranken weisen und lockert das Bankgeheimnis.
Der Online-Handel mit Plagiaten und Fälschungen boomt, der Schaden für Verbraucher und Produzenten der Originalartikel wächst. Bisher ist den Fälschern kaum beizukommen. Nur die Zahlungsdaten können auf ihre Spur führen. Doch dann steht häufig das Bankgeheimnis im Weg. Das soll sich ändern. Werden im Internet gefälschte Waren verkauft, müssen Banken den Geschädigten Auskunft über den Kontoinhaber geben. Das hat der EuGH am 16. Juli 2015 entschieden (Az. C-580/139).
Konkret hatte eine deutsche Firma geklagt, die die Vermarktungsrechte für ein bestimmtes Parfum hält. Dieses Parfum tauchte bei eBay als Fälschung auf. Die Zahlungseingänge landeten auf einem Konto der Sparkasse Magdeburg. Die geschädigte Firma verlangte von der Sparkasse jetzt Auskunft über den Kontoinhaber. Die Sparkasse berief sich jedoch auf das Bankgeheimnis und gab die Daten nicht heraus.
Die Luxemburger Richter lockerten jetzt das Bankgeheimnis und folgten damit auch der Einschätzung des Bundesgerichtshofs. Das Recht auf geistiges Eigentum sei in diesen Fällen höher zu bewerten als der Schutz der personenbezogenen Daten. Banken und Sparkassen können sich daher künftig in ähnlichen Fällen nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen. Allerdings hat der BGH hier nochmal zu prüfen. Denn noch steht nicht fest, ob es nicht bessere Wege gibt, um das Bankengeheimnis nicht zu sehr zu lockern, beispielsweise im Wege einer Strafanzeige.
Den Tätern, die mit gefälschter Ware Verbraucher betrügen und Markenrechte Dritter verletzen, wird es künftig nicht mehr so leicht gemacht. Der Handel mit Fälschungen und Plagiaten wird aber dadurch nicht aufhören. Alleine im vergangenen Jahr hat der Deutsche Zoll mehr als 1,5 Millionen gefälschte Kosmetika aus dem Verkehr gezogen, berichtet „Die Welt“ online. Damit sind Kosmetika bei Fälschern das beliebteste Produkt. Dahinter folgt Markenbekleidung.
Um sich vor Fälschern zu schützen, sollten Unternehmen alle Mittel ausschöpfen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Dazu gehört u.a. die Eintragung der Markenrechte und Patentrechte.
Mehr Informationen zum Schutz vor Produktpiraterie, Plagiaten und Fälschungen unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/produktpiraterie-markenverletzung.html
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 41437590
Fax: 040 / 414375910
fleischer@rosepartner.de
Der Online-Handel mit Plagiaten und Fälschungen boomt, der Schaden für Verbraucher und Produzenten der Originalartikel wächst. Bisher ist den Fälschern kaum beizukommen. Nur die Zahlungsdaten können auf ihre Spur führen. Doch dann steht häufig das Bankgeheimnis im Weg. Das soll sich ändern. Werden im Internet gefälschte Waren verkauft, müssen Banken den Geschädigten Auskunft über den Kontoinhaber geben. Das hat der EuGH am 16. Juli 2015 entschieden (Az. C-580/139).
Konkret hatte eine deutsche Firma geklagt, die die Vermarktungsrechte für ein bestimmtes Parfum hält. Dieses Parfum tauchte bei eBay als Fälschung auf. Die Zahlungseingänge landeten auf einem Konto der Sparkasse Magdeburg. Die geschädigte Firma verlangte von der Sparkasse jetzt Auskunft über den Kontoinhaber. Die Sparkasse berief sich jedoch auf das Bankgeheimnis und gab die Daten nicht heraus.
Die Luxemburger Richter lockerten jetzt das Bankgeheimnis und folgten damit auch der Einschätzung des Bundesgerichtshofs. Das Recht auf geistiges Eigentum sei in diesen Fällen höher zu bewerten als der Schutz der personenbezogenen Daten. Banken und Sparkassen können sich daher künftig in ähnlichen Fällen nicht mehr auf das Bankgeheimnis berufen. Allerdings hat der BGH hier nochmal zu prüfen. Denn noch steht nicht fest, ob es nicht bessere Wege gibt, um das Bankengeheimnis nicht zu sehr zu lockern, beispielsweise im Wege einer Strafanzeige.
Den Tätern, die mit gefälschter Ware Verbraucher betrügen und Markenrechte Dritter verletzen, wird es künftig nicht mehr so leicht gemacht. Der Handel mit Fälschungen und Plagiaten wird aber dadurch nicht aufhören. Alleine im vergangenen Jahr hat der Deutsche Zoll mehr als 1,5 Millionen gefälschte Kosmetika aus dem Verkehr gezogen, berichtet „Die Welt“ online. Damit sind Kosmetika bei Fälschern das beliebteste Produkt. Dahinter folgt Markenbekleidung.
Um sich vor Fälschern zu schützen, sollten Unternehmen alle Mittel ausschöpfen, ihr geistiges Eigentum zu schützen. Dazu gehört u.a. die Eintragung der Markenrechte und Patentrechte.
Mehr Informationen zum Schutz vor Produktpiraterie, Plagiaten und Fälschungen unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/produktpiraterie-markenverletzung.html
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