Experten streiten über Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
04.07.2018, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (138 mal gelesen)
Seit ein Gericht eine Ärztin wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auf ihrer Internetseite verurteilte, wurde das Thema in der Öffentlichkeit bereits vielfach hitzig diskutiert. Nun ist die Debatte auch im Bundestag angekommen. Dort haben sich dazu ausgewählte Experten geäußert.
Uneinigkeit im Bundestag
Eingeladene Sachverständige aus den Bereichen Recht, Medizin, Kirche und Gesellschaft standen den Bundestagsabgeordneten drei Stunden Rede und Antwort. Genauso wie die einzelnen Parteien im Bundestag viele unterschiedliche Meinungen zu der Frage der Abschaffung oder Neugestaltung des §219 a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, vertreten, waren sich auch die Sachverständigen uneinig.
Im Kern dreht sich die Diskussion nicht nur um die Frage eines Werbeverbotes. Vielmehr geht es um eine Grundsatzfrage, inwiefern der Schutz des ungeborenen Lebens über die Entscheidungsfreiheit der Frau gestellt werden soll.
Kein Wunder also, dass bisher noch keine Einigung in diesem Streit erzielt werden konnte und teilweise emotionale Debatten geführt wurden.
Selbstbestimmungsrecht oder Schutz des ungeborenen Lebens?
Die Frage für oder gegen ein Werbeverbot hat insbesondere auch mit der Frage der politischen Identität einzelner Parteien zu tun. Während die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP das Werbeverbot vollständig umgeändert sehen wollen, sind CDU/CSU und die AfD dagegen.
Auch in den Reihen der Sachverständigen werden unterschiedliche Positionen vertreten. Während liberalere Stimmen plädieren, dass die Abschaffung des Werbeverbotes den Informationszugang für betroffene Frauen erleichtern würde, lehnen konservative Stimmen eine Abschaffung generell ab. Die Befürwortung oder Ablehnung eines Werbeverbotes ist dabei eng mit einer moralischen Entscheidung verknüpft. Davon können sich auch die Sachverständigen nicht völlig lossagen.
Ergebnis bisher offen
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Diskussion nicht allein auf der Frage eines Werbeverbotes beruht. Vielmehr sind damit viel grundsätzlichere Fragestellungen verbunden. Letztlich ist die Bejahung oder Verneinung eines geänderten Werberechtes im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche nur die Folge einer viel tiefer liegenden Grundsatzfrage. Deshalb wird es auch in Zukunft schwer sein, einen Konsens zu erzielen. Es bleibt abzuwarten, ob die Aufhebung oder Neugestaltung durchgesetzt werden kann oder nicht.
Weitere Informationen zum Thema Werberecht und Werbeverbote finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html
Uneinigkeit im Bundestag
Eingeladene Sachverständige aus den Bereichen Recht, Medizin, Kirche und Gesellschaft standen den Bundestagsabgeordneten drei Stunden Rede und Antwort. Genauso wie die einzelnen Parteien im Bundestag viele unterschiedliche Meinungen zu der Frage der Abschaffung oder Neugestaltung des §219 a StGB, der die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe stellt, vertreten, waren sich auch die Sachverständigen uneinig.
Im Kern dreht sich die Diskussion nicht nur um die Frage eines Werbeverbotes. Vielmehr geht es um eine Grundsatzfrage, inwiefern der Schutz des ungeborenen Lebens über die Entscheidungsfreiheit der Frau gestellt werden soll.
Kein Wunder also, dass bisher noch keine Einigung in diesem Streit erzielt werden konnte und teilweise emotionale Debatten geführt wurden.
Selbstbestimmungsrecht oder Schutz des ungeborenen Lebens?
Die Frage für oder gegen ein Werbeverbot hat insbesondere auch mit der Frage der politischen Identität einzelner Parteien zu tun. Während die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP das Werbeverbot vollständig umgeändert sehen wollen, sind CDU/CSU und die AfD dagegen.
Auch in den Reihen der Sachverständigen werden unterschiedliche Positionen vertreten. Während liberalere Stimmen plädieren, dass die Abschaffung des Werbeverbotes den Informationszugang für betroffene Frauen erleichtern würde, lehnen konservative Stimmen eine Abschaffung generell ab. Die Befürwortung oder Ablehnung eines Werbeverbotes ist dabei eng mit einer moralischen Entscheidung verknüpft. Davon können sich auch die Sachverständigen nicht völlig lossagen.
Ergebnis bisher offen
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die Diskussion nicht allein auf der Frage eines Werbeverbotes beruht. Vielmehr sind damit viel grundsätzlichere Fragestellungen verbunden. Letztlich ist die Bejahung oder Verneinung eines geänderten Werberechtes im Bereich der Schwangerschaftsabbrüche nur die Folge einer viel tiefer liegenden Grundsatzfrage. Deshalb wird es auch in Zukunft schwer sein, einen Konsens zu erzielen. Es bleibt abzuwarten, ob die Aufhebung oder Neugestaltung durchgesetzt werden kann oder nicht.
Weitere Informationen zum Thema Werberecht und Werbeverbote finden Sie auch unter: https://www.rosepartner.de/verbotene-werbung-werbeverbot.html