Bundeskartellamt mahnt Post ab
17.07.2015, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (474 mal gelesen)
Die Deutsche Post hatte Ärger mit dem Bundeskartellamt. Der Vorwurf: Die Post soll ihre marktbeherrschende Stellung im Bereich Briefdienstleistungen missbräuchlich ausgenutzt und dadurch den Wettbewerb behindert haben. Das Bundeskartellamt hat daher eine Abmahnung ausgesprochen, ein Bußgeld wurde nicht verhängt.
Konkret warf das Bundeskartellamt der Post vor, Großkunden Briefpreise und Treuerabatte eingeräumt zu haben, die es Mitbewerbern unmöglich gemacht hätten, in den Wettbewerb einzusteigen. Dies stelle nach Ansicht des Bundeskartellamts einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar und verhindere den fairen Wettbewerb. Daher sprachen die Wettbewerbshüter eine Abmahnung aus.
Die Post hat diese Maßnahmen, die aus einer Zeit bis 2013 stammen, inzwischen eingestellt. Grundsätzlich bestreitet sie die Vorwürfe aber und prüfe eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf, berichtet das Handelsblatt.
Auch im Sinne des Verbraucherschutzes soll ein fairer Wettbewerb garantiert werden. Entsprechend können Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht streng geahndet werden. Hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder auch strafrechtliche Sanktionen können Unternehmen bei Verstößen drohen. Leitende Organe eines Unternehmens können u.U. haftbar gemacht werden. Umso wichtiger ist eine präventive Beratung im Kartellrecht, um Verstöße zu vermeiden.
Denn Verstöße gegen das Kartellrecht sind nicht immer offensichtlich, sondern können sich auch schon in scheinbar einfachen Vertragsklauseln finden. Daher sollten bei Vertragsabschlüssen auch immer mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht bedacht werden. Das gilt auch und insbesondere bei Kooperationen von Unternehmen, Übernahmen oder Zusammenschlüssen. Insbesondere marktbeherrschende Unternehmen wie z.B. die Deutsche Post unterliegen im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonderen Pflichten und dürfen keine Marktabschottung betreiben.
Mehr Informationen zum Kartellrecht unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz.html
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 41437590
Fax: 040 / 414375911
fleischer@rosepartner.de
Konkret warf das Bundeskartellamt der Post vor, Großkunden Briefpreise und Treuerabatte eingeräumt zu haben, die es Mitbewerbern unmöglich gemacht hätten, in den Wettbewerb einzusteigen. Dies stelle nach Ansicht des Bundeskartellamts einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung dar und verhindere den fairen Wettbewerb. Daher sprachen die Wettbewerbshüter eine Abmahnung aus.
Die Post hat diese Maßnahmen, die aus einer Zeit bis 2013 stammen, inzwischen eingestellt. Grundsätzlich bestreitet sie die Vorwürfe aber und prüfe eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf, berichtet das Handelsblatt.
Auch im Sinne des Verbraucherschutzes soll ein fairer Wettbewerb garantiert werden. Entsprechend können Verstöße gegen das Kartellrecht oder Wettbewerbsrecht streng geahndet werden. Hohe Bußgelder, Schadensersatzforderungen oder auch strafrechtliche Sanktionen können Unternehmen bei Verstößen drohen. Leitende Organe eines Unternehmens können u.U. haftbar gemacht werden. Umso wichtiger ist eine präventive Beratung im Kartellrecht, um Verstöße zu vermeiden.
Denn Verstöße gegen das Kartellrecht sind nicht immer offensichtlich, sondern können sich auch schon in scheinbar einfachen Vertragsklauseln finden. Daher sollten bei Vertragsabschlüssen auch immer mögliche Verstöße gegen das Kartellrecht bedacht werden. Das gilt auch und insbesondere bei Kooperationen von Unternehmen, Übernahmen oder Zusammenschlüssen. Insbesondere marktbeherrschende Unternehmen wie z.B. die Deutsche Post unterliegen im Verhältnis zu ihren Mitbewerbern besonderen Pflichten und dürfen keine Marktabschottung betreiben.
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