Neue Regelungen im Internetrecht bringen keine Flut an Beschwerden
07.01.2019, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (83 mal gelesen)
Vor gut einem Jahr ist das neue Netzwerkdurchsuchungsgesetz in Kraft getreten. Damit soll vereinfacht gegen Rechtsverstöße im Internet vorgegangen werden und Löschungen strafbarer Inhalte konsequenter durchgesetzt werden. Doch bisher blieb die erwartete Flut der Beschwerden aus.
Mehr Verantwortung für Facebook und co.
Eins der Ziele des neuen Mediengesetzes ist es vor allem, die Beschwerdemöglichkeiten für betroffene Nutzer im Internet zu vereinfachen. Über ein Online-Formular können seit Inkrafttreten der neuen Regelung Beschwerden über vermeintlich strafbare Inhalte im Internet eingehen. Verkürzte Prüf- und Löschungsfristen sollen dafür sorgen, dass tatsächlich strafbare Inhalte zeitnah von der jeweiligen Plattform in Internet entfernt werden. Nun soll spätestens nach sieben Tagen eine Löschung erfolgen. So sollen vor allem Soziale Netzwerke wie Facebook und co. mehr in die Verantwortung gezogen werden. Sie sollen auf Beschwerden zeitnah reagieren, sonst drohen den Unternehmen hohe Bußgelder.
Mehr Aufklärung über Beschwerdemöglichkeiten nötig?
Doch bislang sind die Erwartungen einiger Experten weit unterschritten worden. Der Gesetzgeber hatte noch mit rund 25.000 Meldungen und rund 500 Bußgeldverfahren gerechnet. Bis Ende November seien allerdings erst rund 700 Meldungen eingegangen, teilte das Bundesamt für Justiz am 11.12.2018 mit. Die Frage bleibt, warum? Vielfach scheint es noch an einer mangelnden Aufklärung zu liegen. Viele der Internetnutzer sind wohl noch nicht hinreichend über die neuen Beschwerdemöglichkeiten informiert. Daran wird man wohl in Zukunft weiter arbeiten müssen, um die hochgesteckten Ziele, die mit dem neuen Netzwerkdurchsuchungsgesetz gesteckt wurden, auch tatsächlich zu erreichen.
Weitere Informationen zum Internetrecht und Medienrecht finden Sie auch auf der Homepage von ROSE&PARTNER: https://www.rosepartner.de/social-media-recht.html
Mehr Verantwortung für Facebook und co.
Eins der Ziele des neuen Mediengesetzes ist es vor allem, die Beschwerdemöglichkeiten für betroffene Nutzer im Internet zu vereinfachen. Über ein Online-Formular können seit Inkrafttreten der neuen Regelung Beschwerden über vermeintlich strafbare Inhalte im Internet eingehen. Verkürzte Prüf- und Löschungsfristen sollen dafür sorgen, dass tatsächlich strafbare Inhalte zeitnah von der jeweiligen Plattform in Internet entfernt werden. Nun soll spätestens nach sieben Tagen eine Löschung erfolgen. So sollen vor allem Soziale Netzwerke wie Facebook und co. mehr in die Verantwortung gezogen werden. Sie sollen auf Beschwerden zeitnah reagieren, sonst drohen den Unternehmen hohe Bußgelder.
Mehr Aufklärung über Beschwerdemöglichkeiten nötig?
Doch bislang sind die Erwartungen einiger Experten weit unterschritten worden. Der Gesetzgeber hatte noch mit rund 25.000 Meldungen und rund 500 Bußgeldverfahren gerechnet. Bis Ende November seien allerdings erst rund 700 Meldungen eingegangen, teilte das Bundesamt für Justiz am 11.12.2018 mit. Die Frage bleibt, warum? Vielfach scheint es noch an einer mangelnden Aufklärung zu liegen. Viele der Internetnutzer sind wohl noch nicht hinreichend über die neuen Beschwerdemöglichkeiten informiert. Daran wird man wohl in Zukunft weiter arbeiten müssen, um die hochgesteckten Ziele, die mit dem neuen Netzwerkdurchsuchungsgesetz gesteckt wurden, auch tatsächlich zu erreichen.
Weitere Informationen zum Internetrecht und Medienrecht finden Sie auch auf der Homepage von ROSE&PARTNER: https://www.rosepartner.de/social-media-recht.html