Verbraucherzentrale warnt vor Abzocke durch Abmahnschreiben
08.01.2018, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (830 mal gelesen)
In der Vergangenheit hatte eine angebliche Anwaltskanzlei Gromball aus Berlin Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen verschickt und forderte die Verbraucher darin auf, rund 900 Euro an ein ausländisches Konto zu überweisen.
Nun warnen Verbraucherschützer vor dieser Art von Abzocke.
Fake-Abmahnungen mit neuer Qualität
Einige Hinweise in den Schreiben ließen die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg aufhorchen. So fehlen konkrete Angaben zu den angeblichen Urheberrechtsverletzungen, wie eine IP-Adresse oder dem genauen Zeitpunkt einer begangenen Verletzung. Zudem soll das Geld auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Außerdem lagen der Verbraucherzentrale mehrere Schreiben vor, die bis auf den Empfänger komplett identisch waren – sogar das Aktenzeichen und die Rechnungsnummer waren gleich.
Die Verbraucherschützer gehen daher von einer unseriösen Abzocke aus. Was allerdings neu ist: Bisher waren solche gefälschten Abmahnungen nur bei Emails bekannt. Dass nun aufwendige Schreiben vielfach verschickt wurden und eine täuschend echt wirkende Internetpräsenz der angeblichen Kanzlei aus Berlin geschaffen wurde, ist neu. Dies zeuge von einer neuen Qualität bei der Abzocke mittels gefälschten Abmahnschreiben.
Woran erkenne ich eine seriöse Abmahnung?
Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das deutsche Urheberrecht gibt dem Rechteinhaber die Möglichkeit gegen Verletzungen vorzugehen – häufig mittels Abmahnungen.
Enthalten solche Schreiben Angaben zum geschützten Werk, IP-Adresse, genaues Datum der Verletzung und ist es von einer existierenden Anwaltskanzlei verschickt, dann besteht per se kein Grund von einer unseriösen „Abzocke“ auszugehen. Vielmehr sollte das Schreiben ernst genommen werden und gegebenenfalls anwaltlicher Rat aufgesucht werden.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen im Urheberrecht erhalten sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/urheberrecht.html
Nun warnen Verbraucherschützer vor dieser Art von Abzocke.
Fake-Abmahnungen mit neuer Qualität
Einige Hinweise in den Schreiben ließen die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg aufhorchen. So fehlen konkrete Angaben zu den angeblichen Urheberrechtsverletzungen, wie eine IP-Adresse oder dem genauen Zeitpunkt einer begangenen Verletzung. Zudem soll das Geld auf ein ausländisches Konto überwiesen werden. Außerdem lagen der Verbraucherzentrale mehrere Schreiben vor, die bis auf den Empfänger komplett identisch waren – sogar das Aktenzeichen und die Rechnungsnummer waren gleich.
Die Verbraucherschützer gehen daher von einer unseriösen Abzocke aus. Was allerdings neu ist: Bisher waren solche gefälschten Abmahnungen nur bei Emails bekannt. Dass nun aufwendige Schreiben vielfach verschickt wurden und eine täuschend echt wirkende Internetpräsenz der angeblichen Kanzlei aus Berlin geschaffen wurde, ist neu. Dies zeuge von einer neuen Qualität bei der Abzocke mittels gefälschten Abmahnschreiben.
Woran erkenne ich eine seriöse Abmahnung?
Auch das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Das deutsche Urheberrecht gibt dem Rechteinhaber die Möglichkeit gegen Verletzungen vorzugehen – häufig mittels Abmahnungen.
Enthalten solche Schreiben Angaben zum geschützten Werk, IP-Adresse, genaues Datum der Verletzung und ist es von einer existierenden Anwaltskanzlei verschickt, dann besteht per se kein Grund von einer unseriösen „Abzocke“ auszugehen. Vielmehr sollte das Schreiben ernst genommen werden und gegebenenfalls anwaltlicher Rat aufgesucht werden.
Weitere Informationen zum Thema Abmahnungen im Urheberrecht erhalten sie auch unter: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/urheberrecht.html