EuG: Wertschätzung der McDonald’s-Marken ausgenutzt
20.07.2016, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (232 mal gelesen)
Hört sich gleich an, die Schreibweise ist ähnlich: Die Unterschiede zwischen „Mc“ und „Mac“ sind sehr gering und beide Silben zum Verwechseln ähnlich. Das Gericht der Europäischen Union bestätigte daher mit Urteil vom 5. Juli 2016 den Schutz eingetragener McDonald’s-Marken (Az.: T-518/13).
Die Restaurants der US-amerikanischen Fastfood-Kette kennt wohl praktisch jeder. Verbraucher, die z.B. einen Maccoffee trinken, sind allerdings nicht bei McDonald’s gelandet - auch wenn sie das aufgrund der starken Ähnlichkeit vielleicht meinen könnten. Daher hat das EuG den Schutz der eingetragenen McDonald’s-Marken für verschiedene Produkte nun bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts der EU könne die hohe Wertschätzung der Marken von McDonald’s die Eintragung einer Marke für Nahrungsmittel oder Getränke mit den Vorsilben „Mc“ oder „Mac“ verhindern.
Der Markenrechtsstreit zwischen dem US-Konzern und dem Unternehmen Future Enterprises aus Singapur schwelte schon länger. Future Enterprises hatte 2008 die Eintragung der Unionsmarke Maccoffee für Nahrungsmittel und Getränke beantragt. 2010 ließ das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke zu. Drei Jahre später gab das Amt den Antrag von McDonalds auf Nichtigerklärung dieser Marke statt. Der US-Konzern berief sich dabei auf seine ältere Unionsmarke McDonald’s und auf 12 andere Marken, die es für Schnellrestaurants innehabe und die die Silben „MC“ oder „Mac“ enthielten.
Gegen diese Entscheidung klagte wiederum das Unternehmen aus Singapur und scheiterte vor dem EuG. Das Gericht verwies auf die klangliche und begriffliche Ähnlichkeit der Elemente „Mc“ und „Mac“. Insbesondere die Kombination der Silben mit einem Getränk in der Marke Maccoffee könne dazu führen, dass der Verbraucher eine Verknüpfung zwischen den Unternehmen herstelle. Zudem könnten die für Maccoffee beanspruchten Nahrungsmittel zum Teil auch in den Bewirtungsdiensten von McDonald’s angeboten werden.
Daher kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Benutzung der Marke Maccoffee ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise die Wertschätzung der Marken von McDonald’s ausnutze. Es sei sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen aus Singapur von dem hohen Bekanntheitsgrad des US-Konzerns profitieren wolle ohne eine entsprechende Gegenleistung dafür zu bringen.
Je bekannter die Marke, umso wichtiger ist auch deren Schutz. Ohne entsprechenden Markenschutz können Mitbewerber versuchen, von dem Erfolg der Marke zu profitieren. Dadurch kann nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein Imageschaden entstehen. Verbraucher können eine Verknüpfung zwischen Produkten herstellen, die sich möglicherweise in Qualität und Güte stark unterscheiden.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PATRTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat Informationen zum Markenrecht und zur Anmeldung von Marken unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html zusammengefasst.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 41437590
Fax: 040 / 414375910
fleischer@rosepartner.de
Die Restaurants der US-amerikanischen Fastfood-Kette kennt wohl praktisch jeder. Verbraucher, die z.B. einen Maccoffee trinken, sind allerdings nicht bei McDonald’s gelandet - auch wenn sie das aufgrund der starken Ähnlichkeit vielleicht meinen könnten. Daher hat das EuG den Schutz der eingetragenen McDonald’s-Marken für verschiedene Produkte nun bestätigt. Nach Ansicht des Gerichts der EU könne die hohe Wertschätzung der Marken von McDonald’s die Eintragung einer Marke für Nahrungsmittel oder Getränke mit den Vorsilben „Mc“ oder „Mac“ verhindern.
Der Markenrechtsstreit zwischen dem US-Konzern und dem Unternehmen Future Enterprises aus Singapur schwelte schon länger. Future Enterprises hatte 2008 die Eintragung der Unionsmarke Maccoffee für Nahrungsmittel und Getränke beantragt. 2010 ließ das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke zu. Drei Jahre später gab das Amt den Antrag von McDonalds auf Nichtigerklärung dieser Marke statt. Der US-Konzern berief sich dabei auf seine ältere Unionsmarke McDonald’s und auf 12 andere Marken, die es für Schnellrestaurants innehabe und die die Silben „MC“ oder „Mac“ enthielten.
Gegen diese Entscheidung klagte wiederum das Unternehmen aus Singapur und scheiterte vor dem EuG. Das Gericht verwies auf die klangliche und begriffliche Ähnlichkeit der Elemente „Mc“ und „Mac“. Insbesondere die Kombination der Silben mit einem Getränk in der Marke Maccoffee könne dazu führen, dass der Verbraucher eine Verknüpfung zwischen den Unternehmen herstelle. Zudem könnten die für Maccoffee beanspruchten Nahrungsmittel zum Teil auch in den Bewirtungsdiensten von McDonald’s angeboten werden.
Daher kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Benutzung der Marke Maccoffee ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise die Wertschätzung der Marken von McDonald’s ausnutze. Es sei sehr wahrscheinlich, dass das Unternehmen aus Singapur von dem hohen Bekanntheitsgrad des US-Konzerns profitieren wolle ohne eine entsprechende Gegenleistung dafür zu bringen.
Je bekannter die Marke, umso wichtiger ist auch deren Schutz. Ohne entsprechenden Markenschutz können Mitbewerber versuchen, von dem Erfolg der Marke zu profitieren. Dadurch kann nicht nur ein finanzieller, sondern auch ein Imageschaden entstehen. Verbraucher können eine Verknüpfung zwischen Produkten herstellen, die sich möglicherweise in Qualität und Güte stark unterscheiden.
Die bundesweit tätige Wirtschaftskanzlei ROSE & PATRTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat Informationen zum Markenrecht und zur Anmeldung von Marken unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markenrecht.html zusammengefasst.
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