Schadensersatzansprüche gegen Lkw-Kartell
20.07.2016, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 2 Min. (240 mal gelesen)
Die EU-Kommission hat das Lkw-Kartell zu einer Rekordstrafe von rund 2,9 Milliarden Euro verdonnert. Wichtiger noch: Durch den Vergleich zwischen der EU-Kommission und den fünf Lkw-Herstellern ist der Weg für private Schadensersatzklagen frei. Der Kommissionsbeschluss dient als rechtskräftiger Beleg.
Über einen Zeitraum von 14 Jahren soll das Lkw-Kartell illegale Preisabsprachen getroffen haben und wird nun dafür zur Kasse gebeten. Daimler, DAF, Volvo-Renault und Iveco haben dem Vergleich zugestimmt. Scania ist der Auffassung, nicht an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein und stimmte dem Vergleich nicht zu. MAN hatte die Wettbewerbshüter erst auf die Spur gebracht und kommt als Kronzeuge ohne Strafe davon. Die EU-Kommission will Kartellanten durch diese Rabattregelungen ermutigen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu melden.
Das hohe Strafmaß begründet die EU-Kommission mit dem hohen wirtschaftlichen Schaden, die das Kartell in der Europäischen Union angerichtet habe. Die betroffenen Lkw-Bauer hätten den Markt praktisch beherrscht und hatten die Spediteure mehr oder weniger in der Hand. Wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden ist, lässt sich auch daran bemessen, dass innerhalb der EU rund ein Viertel des Warenverkehrs über die Straßen rollt. Von den illegalen Preisabsprachen sind daher nicht nur Speditionen betroffen, sondern auch die Verbraucher, die für viele Waren mehr als nötig bezahlen mussten.
Daher dürfte für die betroffenen Lkw-Bauer der Vergleich mit der EU-Kommission erst der Anfang sein. Nun dürften auch private Schadensersatzklagen auf die Unternehmen zukommen. Diese müssen vor den jeweiligen nationalen Gerichten durchgesetzt werden, dürften aber durch den EU-Beschluss gute Aussichten auf Erfolg haben.
Um Forderungen wegen Verstößen gegen das Kartellrecht durchzusetzen aber auch um diese abzuwehren, ist eine kompetente juristische Beratung unerlässlich. Die bundesweit agierende Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html weitere Informationen zusammengestellt.
Dr. Bernd Fleischer
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
ROSE & PARTNER LLP.
Jungfernstieg 40
20354 Hamburg
Tel: 040 / 414 37 59 0
Fax: 040 / 414 37 59 11
fleischer@rosepartner.de
Über einen Zeitraum von 14 Jahren soll das Lkw-Kartell illegale Preisabsprachen getroffen haben und wird nun dafür zur Kasse gebeten. Daimler, DAF, Volvo-Renault und Iveco haben dem Vergleich zugestimmt. Scania ist der Auffassung, nicht an dem Kartell beteiligt gewesen zu sein und stimmte dem Vergleich nicht zu. MAN hatte die Wettbewerbshüter erst auf die Spur gebracht und kommt als Kronzeuge ohne Strafe davon. Die EU-Kommission will Kartellanten durch diese Rabattregelungen ermutigen, Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht zu melden.
Das hohe Strafmaß begründet die EU-Kommission mit dem hohen wirtschaftlichen Schaden, die das Kartell in der Europäischen Union angerichtet habe. Die betroffenen Lkw-Bauer hätten den Markt praktisch beherrscht und hatten die Spediteure mehr oder weniger in der Hand. Wie hoch der volkswirtschaftliche Schaden ist, lässt sich auch daran bemessen, dass innerhalb der EU rund ein Viertel des Warenverkehrs über die Straßen rollt. Von den illegalen Preisabsprachen sind daher nicht nur Speditionen betroffen, sondern auch die Verbraucher, die für viele Waren mehr als nötig bezahlen mussten.
Daher dürfte für die betroffenen Lkw-Bauer der Vergleich mit der EU-Kommission erst der Anfang sein. Nun dürften auch private Schadensersatzklagen auf die Unternehmen zukommen. Diese müssen vor den jeweiligen nationalen Gerichten durchgesetzt werden, dürften aber durch den EU-Beschluss gute Aussichten auf Erfolg haben.
Um Forderungen wegen Verstößen gegen das Kartellrecht durchzusetzen aber auch um diese abzuwehren, ist eine kompetente juristische Beratung unerlässlich. Die bundesweit agierende Wirtschaftskanzlei ROSE & PARTNER LLP. mit Standorten in Hamburg und Berlin hat unter https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/kartellrecht.html weitere Informationen zusammengestellt.
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