Neue AGB von PayPal unverständlich und zu lang – Verbraucherschützer mahnen PayPal ab
21.02.2018, Autor: Herr Bernd Fleischer / Lesedauer ca. 1 Min. (133 mal gelesen)
Der Zahlungsdienstleister PayPal hat im Januar 2018 seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erneuert. Die Verbraucherzentrale Bundesverband mahnte nun: Das Regelwerke sei für den Verbraucher unzumutbar.
AGB viel zu lang
Die Verbraucherschützer kreideten so manches an den neuen AGB von PayPal an. Zum einen seien die neuen Bedingungen unverständlich, zum anderen viel zu lang. Das Lesen der AGB würde den Verbraucher einen viel zu erheblichen Zeitumfang kosten: Würde man das Regelwerk ausdrucken, beliefe sich die Anzahl der A4-Seiten auf 80 Seiten Papier bestehend aus 20.000 Wörtern und 1.000 Sätzen, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe – das sei einfach zu lang.
Wer die AGB auf seinem Smartphone lesen wollen würde, hätte ähnlich zu kämpfen. Die Verbraucherzentrale schätzte, dass der Bildschirm 330 Mal herunter gescrollt werden müsste.
80 Minuten Lesezeit
Der Bundesverband errechnete, dass das Lesen der gesamten Bedingungen bei einer angenommenen (schnellen) Lesegeschwindigkeit von 250 Wörtern pro Minute, circa 80 Minuten brauchen würde. Ganz zu schweigen davon, dass das Gelesene dann auch noch verstanden werden müsste. Dies verstoße gegen das Gebot der Transparenz, so die Verbraucherschützer.
Außerdem hätten wissenschaftliche Textanalysen ergeben, dass die AGB unverständlich seien. Eine solche Unverständlichkeit stelle auch noch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und sei damit unzulässig.
AGB vereinfachen Vertragsabschlüsse für Unternehmen
Viele Unternehmen nutzen AGB und erleichtern sich durch die vorformulierten Klauseln, die für alle gelten, ihre Vertragsabschlüsse. Dabei sind an das Aufstellen von AGB gesetzlich strenge Anforderungen gestellt. Oberstes Gebot ist es, dass der Verbraucher genau erkennen kann, zu was er sich durch die Annahme einzelner AGB verpflichtet.
Mehr Informationen über AGB erhalten Sie hier: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb.html
AGB viel zu lang
Die Verbraucherschützer kreideten so manches an den neuen AGB von PayPal an. Zum einen seien die neuen Bedingungen unverständlich, zum anderen viel zu lang. Das Lesen der AGB würde den Verbraucher einen viel zu erheblichen Zeitumfang kosten: Würde man das Regelwerk ausdrucken, beliefe sich die Anzahl der A4-Seiten auf 80 Seiten Papier bestehend aus 20.000 Wörtern und 1.000 Sätzen, wovon der längste Satz aus 111 Wörtern bestehe – das sei einfach zu lang.
Wer die AGB auf seinem Smartphone lesen wollen würde, hätte ähnlich zu kämpfen. Die Verbraucherzentrale schätzte, dass der Bildschirm 330 Mal herunter gescrollt werden müsste.
80 Minuten Lesezeit
Der Bundesverband errechnete, dass das Lesen der gesamten Bedingungen bei einer angenommenen (schnellen) Lesegeschwindigkeit von 250 Wörtern pro Minute, circa 80 Minuten brauchen würde. Ganz zu schweigen davon, dass das Gelesene dann auch noch verstanden werden müsste. Dies verstoße gegen das Gebot der Transparenz, so die Verbraucherschützer.
Außerdem hätten wissenschaftliche Textanalysen ergeben, dass die AGB unverständlich seien. Eine solche Unverständlichkeit stelle auch noch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und sei damit unzulässig.
AGB vereinfachen Vertragsabschlüsse für Unternehmen
Viele Unternehmen nutzen AGB und erleichtern sich durch die vorformulierten Klauseln, die für alle gelten, ihre Vertragsabschlüsse. Dabei sind an das Aufstellen von AGB gesetzlich strenge Anforderungen gestellt. Oberstes Gebot ist es, dass der Verbraucher genau erkennen kann, zu was er sich durch die Annahme einzelner AGB verpflichtet.
Mehr Informationen über AGB erhalten Sie hier: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz/allgemeine-geschaeftsbedingungen-agb.html