Denkmalschutz vs. Landwirtschaft
10.01.2014, Autor: Herr Wolfgang Raithel / Lesedauer ca. 1 Min. (737 mal gelesen)
aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts München (Az.: M 1 SN 13.5037). Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen Baugenehmigungsbescheid.
In einem Beschluß vom 05.12.2013 hat das Verwaltungsgericht München dem Antrag eines Denkmaleigentümers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Baugenhemigungsbescheid für einen Milchviehstall stattgegeben. Ausschlaggebend war für das Gericht die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes, das eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals durch den geplanten Stall angenommen hatte.
Die Antragsteller sind von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Erich Raithel, Kanzlei Gast & Collegen, München, vertreten worden. Herr Raithel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht. er ist schwerpunktmäßig im Öffentlichen Baurecht tätig.
In einem Beschluß vom 05.12.2013 hat das Verwaltungsgericht München dem Antrag eines Denkmaleigentümers auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen einen Baugenhemigungsbescheid für einen Milchviehstall stattgegeben. Ausschlaggebend war für das Gericht die Stellungnahme des Landesdenkmalamtes, das eine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals durch den geplanten Stall angenommen hatte.
Die Antragsteller sind von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Erich Raithel, Kanzlei Gast & Collegen, München, vertreten worden. Herr Raithel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht. er ist schwerpunktmäßig im Öffentlichen Baurecht tätig.