Rechtswidrigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses-Abwägungsfehler
23.04.2009, Autor: Herr Wolfgang Raithel / Lesedauer ca. 1 Min. (3396 mal gelesen)
Berücksichtigung der Belange eines Eigentümers, dessen Grundstück von einer wasserrechtlichen Planfeststellung nach dem Bayerischen Wassergesetz betroffen ist.
In einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht München, 2. Kammer, hat die planfeststellende Behörde einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß zurückgenommen nach Art. 48 VwVfG, nachdem das Verwaltungsggericht in der mündlichen Verhandlung zutreffend feststellte, dass die Belange des durch die Ausführung der Maßnahme direkt betroffenen Grundstückseigentümers nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Der Planfeststellungsbeschluß litt somit an einem Abwägungsausfall. Die Klage war somit erfolgreich.
Der klagende Grundstückseigentümer ist von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Erich Raithel von der Kanzlei Gast & Collegen vertreten worden.
In einem Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht München, 2. Kammer, hat die planfeststellende Behörde einen wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluß zurückgenommen nach Art. 48 VwVfG, nachdem das Verwaltungsggericht in der mündlichen Verhandlung zutreffend feststellte, dass die Belange des durch die Ausführung der Maßnahme direkt betroffenen Grundstückseigentümers nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Der Planfeststellungsbeschluß litt somit an einem Abwägungsausfall. Die Klage war somit erfolgreich.
Der klagende Grundstückseigentümer ist von Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Wolfgang Erich Raithel von der Kanzlei Gast & Collegen vertreten worden.