Privatstrasse als selbständige Erschließungsanlage
22.05.2015, Autor: Herr Wolfgang Raithel / Lesedauer ca. 1 Min. (601 mal gelesen)
Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 09.12.2014, Az.: M 2 K 14.1579: Erschließungsbeitragsbescheid über EUR 46.617,82 aufgehoben
Das Verwaltungsgericht München hat in dem o.g. Urteil einen Erschließungsbeitragsbescheid einer Gemeinde über EUR 46.617,82 aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig. U.a. hat das Gericht festgestellt, dass der Bescheid nichtig ist, da er nicht ausreichend bestimmt ist, da nicht klar genug aus dem Bescheid hervor geht, welcher Teil des Grundstücks herangezogen wird. I.Ü. ist der Bescheid rechtwidrig, da die Privatstrasse, in die die Erschließungsanlage, die R-Strasse, mündet, als selbständige Erschließungsanlage zu qualifizieren ist.
Die Klägerin ist von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Raithel, Kanzlei gast & Collegen, Neuhauser Str. 15, in München vertreten worden. Herr RA Raithel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht und u.a. schwerpunktmäßig im Kommunalen Abgabenrecht tätig.
Das Verwaltungsgericht München hat in dem o.g. Urteil einen Erschließungsbeitragsbescheid einer Gemeinde über EUR 46.617,82 aufgehoben. Das Urteil ist rechtskräftig. U.a. hat das Gericht festgestellt, dass der Bescheid nichtig ist, da er nicht ausreichend bestimmt ist, da nicht klar genug aus dem Bescheid hervor geht, welcher Teil des Grundstücks herangezogen wird. I.Ü. ist der Bescheid rechtwidrig, da die Privatstrasse, in die die Erschließungsanlage, die R-Strasse, mündet, als selbständige Erschließungsanlage zu qualifizieren ist.
Die Klägerin ist von Herrn Rechtsanwalt Wolfgang Raithel, Kanzlei gast & Collegen, Neuhauser Str. 15, in München vertreten worden. Herr RA Raithel ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht und u.a. schwerpunktmäßig im Kommunalen Abgabenrecht tätig.