Das Mediationsgesetz kommt - wie profitieren Mandanten davon?
11.07.2012, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 3 Min. (1868 mal gelesen)
Die Eckpunkte des neuen Gesetzes verständlich erklärt.
Bereits im Jahre 2008 begann der deutsche Gesetzgeber, die Mediation als außerordentlich wichtiges und fördernswertes Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung zu erkennen. Nach zähen Verhandlungen steht nun ein letzter Entwurf mit 9 Paragraphen, der vor seinem Inkrafttreten noch einmal in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat muss. Wir erklären schon jetzt die wichtigsten Merkmale des Entwurfs, von denen Mandanten zukünftig profitieren werden.
Was ist Mediation überhaupt?
Hier hilft das Gesetz mit einer ausführlichen Definition weiter. Mediation soll demnach ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren sein, bei dem Parteien mit der Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist dabei eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Das Mediationsgesetz setzt demnach den Mediator als professionellen Begleiter ein, der nicht die Individualinteressen einer Partei vertritt, sondern strukturiert mit beiden Parteien eine Lösung des Konflikts erarbeitet, mit der alle Beteiligten gut leben können.
Wer „bestimmt“ den Mediator
Der Mediator wird von beiden Parteien gemeinschaftlich gewählt. So wird gewährleistet, dass er nicht als Vertreter nur einer Partei fungiert. Er ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und gewährleistet, dass die Parteien fair in das Verfahren eingebunden sind. Eine Person darf nicht als Mediator eingesetzt werden, wenn sie in derselben Sache für eine Partei schon einmal tätig war.
Wann ist eine Mediation zu Ende?
Hier gibt es zwei Wege: Für den Fall, dass eine Partei oder aber der Mediator selbst keinen Weg mehr sieht, den Konflikt angemessen beizulegen, so kann die Mediation jederzeit beendet werden. Den Parteien steht es dann noch immer offen, vor ein deutsches Gericht zu ziehen. Eine bessere Variante ist die Einigung, die auch der Regelfall der Mediation sein soll: Finden die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, so können sie diese in einer Abschlussvereinbarung dokumentieren und für verbindlich erklären. Natürlich kann jede Partei diese Vereinbarung durch einen externen Berater überprüfen lassen!
Wie steht es mit der Verschwiegenheit?
Mediatoren sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen in der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, verpflichtet! Hierüber muss der Mediator die Parteien allerdings auch stets gesondert informieren.
Welche Vorteile hat ein Anwaltsmediator?
Der Beruf des Mediators ist - noch - nicht geschützt und dementsprechend tummeln sich hier Trainer, Berater, Coaches, Sozialpädagogen etc. – sicherlich alle sehr versiert in Gesprächsführung und Kommunikation, aber meist wenig vertraut mit der deutschen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Auch besondere Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Mediation selbst müssen zur Führung des Titels Mediator nicht nachgewiesen werden. Die ist für Rechtsanwälte anders! Hier schreibt die Berufsordnung der Rechtsanwälte zwingend vor, dass für die Berufsbezeichnung Mediator der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung erforderlich ist. Hier wird also im Anwaltsbereich ein Qualitätsmerkmal gesetzt, das anderen Berufszweigen in dieser Form fremd ist.
Warum eine gesetzliche Grundlage?
Konnte bisher jedermann relativ ungeregelt als Mediator auftreten, so will der Gesetzgeber mit dem Mediationsgesetz das Verfahren der Mediation sowie die Qualität der Mediatoren zum Nutzen der Konfliktparteien mehren. Nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Mediator mit qualifizierter Ausbildung unterstütze ich diese Bestrebungen, um Mandanten nicht irgendein, sondern das bestmögliche Verfahren zur Lösung ihres Konfliktes bieten zu können.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
https://www.gks-rechtsanwaelte.de
Bereits im Jahre 2008 begann der deutsche Gesetzgeber, die Mediation als außerordentlich wichtiges und fördernswertes Mittel der außergerichtlichen Streitbeilegung zu erkennen. Nach zähen Verhandlungen steht nun ein letzter Entwurf mit 9 Paragraphen, der vor seinem Inkrafttreten noch einmal in den Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat muss. Wir erklären schon jetzt die wichtigsten Merkmale des Entwurfs, von denen Mandanten zukünftig profitieren werden.
Was ist Mediation überhaupt?
Hier hilft das Gesetz mit einer ausführlichen Definition weiter. Mediation soll demnach ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren sein, bei dem Parteien mit der Hilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Der Mediator ist dabei eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt. Das Mediationsgesetz setzt demnach den Mediator als professionellen Begleiter ein, der nicht die Individualinteressen einer Partei vertritt, sondern strukturiert mit beiden Parteien eine Lösung des Konflikts erarbeitet, mit der alle Beteiligten gut leben können.
Wer „bestimmt“ den Mediator
Der Mediator wird von beiden Parteien gemeinschaftlich gewählt. So wird gewährleistet, dass er nicht als Vertreter nur einer Partei fungiert. Er ist allen Parteien gleichermaßen verpflichtet und gewährleistet, dass die Parteien fair in das Verfahren eingebunden sind. Eine Person darf nicht als Mediator eingesetzt werden, wenn sie in derselben Sache für eine Partei schon einmal tätig war.
Wann ist eine Mediation zu Ende?
Hier gibt es zwei Wege: Für den Fall, dass eine Partei oder aber der Mediator selbst keinen Weg mehr sieht, den Konflikt angemessen beizulegen, so kann die Mediation jederzeit beendet werden. Den Parteien steht es dann noch immer offen, vor ein deutsches Gericht zu ziehen. Eine bessere Variante ist die Einigung, die auch der Regelfall der Mediation sein soll: Finden die Parteien zu einer einvernehmlichen Lösung, so können sie diese in einer Abschlussvereinbarung dokumentieren und für verbindlich erklären. Natürlich kann jede Partei diese Vereinbarung durch einen externen Berater überprüfen lassen!
Wie steht es mit der Verschwiegenheit?
Mediatoren sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen in der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt geworden ist, verpflichtet! Hierüber muss der Mediator die Parteien allerdings auch stets gesondert informieren.
Welche Vorteile hat ein Anwaltsmediator?
Der Beruf des Mediators ist - noch - nicht geschützt und dementsprechend tummeln sich hier Trainer, Berater, Coaches, Sozialpädagogen etc. – sicherlich alle sehr versiert in Gesprächsführung und Kommunikation, aber meist wenig vertraut mit der deutschen Gesetzgebung und Gerichtsbarkeit. Auch besondere Kenntnisse oder Erfahrungen im Bereich der Mediation selbst müssen zur Führung des Titels Mediator nicht nachgewiesen werden. Die ist für Rechtsanwälte anders! Hier schreibt die Berufsordnung der Rechtsanwälte zwingend vor, dass für die Berufsbezeichnung Mediator der Nachweis einer entsprechenden Ausbildung erforderlich ist. Hier wird also im Anwaltsbereich ein Qualitätsmerkmal gesetzt, das anderen Berufszweigen in dieser Form fremd ist.
Warum eine gesetzliche Grundlage?
Konnte bisher jedermann relativ ungeregelt als Mediator auftreten, so will der Gesetzgeber mit dem Mediationsgesetz das Verfahren der Mediation sowie die Qualität der Mediatoren zum Nutzen der Konfliktparteien mehren. Nicht nur als Rechtsanwalt, sondern auch als Mediator mit qualifizierter Ausbildung unterstütze ich diese Bestrebungen, um Mandanten nicht irgendein, sondern das bestmögliche Verfahren zur Lösung ihres Konfliktes bieten zu können.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Familienrecht
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