Kein Umgangsrecht mit Hund nach der Scheidung
20.12.2019, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 2 Min. (267 mal gelesen)
Wenn eine Ehe zu Bruch geht, ergeben sich neben Problemen bei der Aufteilung des gemeinsamen Hausrats oft auch Fragen rund um gemeinsame Haustiere. Wer bekommt das Haustier nach der Trennung? Besteht ein Umgangsrecht, wenn ein Haustier alleinig bei einem der ehemaligen Ehepartner lebt? Das OLG Stuttgart erklärt in einem neuen Beschluss, worauf es bei Haustieren im Trennungsfall ankommt.
Grundsätzliche Regelung bei Haushaltsgegenständen
Trennen sich Eheleute, muss der gemeinsame Haushalt untereinander aufgeteilt werden. Zu den Haushaltsgegenständen gehören alle beweglichen Sachen, die für das Zusammenleben und für die Freizeitgestaltung der Eheleute und deren Kinder bestimmt sind. Gemäß § 90a BGB sind Tiere grundsätzlich wie Sachen zu behandeln und gehören somit auch zu den Haushaltsgegenständen. Hat ein Ehepartner das Tier vor der Ehe alleine gekauft, steht es in seinem alleinigen Eigentum und es kann ihm im Falle einer Scheidung nicht wieder abgenommen werden. Haben die Eheleute das Tier nach der Eheschließung gekauft, so gehört es zum gemeinsamen Eigentum und wird nach einer Scheidung einem der Eheleute zugewiesen, sollte eine Einigung nicht möglich sein. Nicht wichtig bei einem Kauf nach der Eheschließung ist, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat oder wer beim Kauf anwesend war.
Schenkt ein Ehepartner dem anderen ein Tier, gehört dies alleine dem beschenkten Ehepartner.
Wenn die Eheleute sich nicht selbst einvernehmlich darüber einigen können, wer welchen Haushaltsgegenstand behalten soll, muss das ein Gericht entscheiden. Dabei teilt das Gericht die Haushaltsgegenstände gleichmäßig auf, berücksichtig auch die Interessen und Besonderheiten der Eheleute und schaut, dass die Ehegatten nach der Trennung mit den geteilten Gegenständen wirtschaften können. Bei einem Tier wird zusätzlich geschaut, wer sich in der Vergangenheit um das Tier gekümmert hat, wer in der Zukunft die notwendige Zeit für das Tier hat und auch die neuen Wohnverhältnisse können eine Rolle spielen.
Der Fall vor Gericht
Schon vor der Eheschließung hatte das spätere Ehepaar einen Hund zu sich geholt. Nach der Trennung blieb die Hündin beim Ehemann im früheren gemeinsamen Haus mit Garten. Die Ehefrau möchte an zwei Tagen in der Woche ein paar Stunden mit dem Hund verbringen.
Umgangsrecht mit Hunden wie bei gemeinsamen Kindern?
Bei Haustieren besteht kein Anspruch auf ein Umgangsrecht, da sie gesetzlich wie Gegenstände behandelt werden. Auch eine Anwendung des Umgangsrechts mit Kindern auf Haustiere ist nicht möglich. Das entschied das OLG Stuttgart in einem Beschluss vom 16.04.2019 (Az.: 18 UF 57/19) Natürlich können die Ehepartner solche Regelungen mit in den Ehevertrag aufnehmen oder nach der Scheidung selbst vereinbaren.
Anwaltliche Hilfe bei Problemen rund um Scheidung und Umgangsrecht
Entscheiden Sie und Ihr Partner sich für ein gemeinsames Haustier, ist es sinnvoll, schon zu Beginn der Ehe eine Regelung zum Verbleib des Tiers und einem eventuellen Umgangsrecht in den Ehevertrag aufzunehmen. Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht oft sinnvoll. Unser Rechtsanwalt Andreas Jäger ist seit vielen Jahren in Ehescheidungsverfahren tätig und hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns und schildern Sie uns Ihren Fall oder rufen Sie uns an.
Andreas Jäger,
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Familienrecht,
Fachanwalt für Erbrecht
Grundsätzliche Regelung bei Haushaltsgegenständen
Trennen sich Eheleute, muss der gemeinsame Haushalt untereinander aufgeteilt werden. Zu den Haushaltsgegenständen gehören alle beweglichen Sachen, die für das Zusammenleben und für die Freizeitgestaltung der Eheleute und deren Kinder bestimmt sind. Gemäß § 90a BGB sind Tiere grundsätzlich wie Sachen zu behandeln und gehören somit auch zu den Haushaltsgegenständen. Hat ein Ehepartner das Tier vor der Ehe alleine gekauft, steht es in seinem alleinigen Eigentum und es kann ihm im Falle einer Scheidung nicht wieder abgenommen werden. Haben die Eheleute das Tier nach der Eheschließung gekauft, so gehört es zum gemeinsamen Eigentum und wird nach einer Scheidung einem der Eheleute zugewiesen, sollte eine Einigung nicht möglich sein. Nicht wichtig bei einem Kauf nach der Eheschließung ist, wer den Kaufvertrag unterschrieben hat oder wer beim Kauf anwesend war.
Schenkt ein Ehepartner dem anderen ein Tier, gehört dies alleine dem beschenkten Ehepartner.
Wenn die Eheleute sich nicht selbst einvernehmlich darüber einigen können, wer welchen Haushaltsgegenstand behalten soll, muss das ein Gericht entscheiden. Dabei teilt das Gericht die Haushaltsgegenstände gleichmäßig auf, berücksichtig auch die Interessen und Besonderheiten der Eheleute und schaut, dass die Ehegatten nach der Trennung mit den geteilten Gegenständen wirtschaften können. Bei einem Tier wird zusätzlich geschaut, wer sich in der Vergangenheit um das Tier gekümmert hat, wer in der Zukunft die notwendige Zeit für das Tier hat und auch die neuen Wohnverhältnisse können eine Rolle spielen.
Der Fall vor Gericht
Schon vor der Eheschließung hatte das spätere Ehepaar einen Hund zu sich geholt. Nach der Trennung blieb die Hündin beim Ehemann im früheren gemeinsamen Haus mit Garten. Die Ehefrau möchte an zwei Tagen in der Woche ein paar Stunden mit dem Hund verbringen.
Umgangsrecht mit Hunden wie bei gemeinsamen Kindern?
Bei Haustieren besteht kein Anspruch auf ein Umgangsrecht, da sie gesetzlich wie Gegenstände behandelt werden. Auch eine Anwendung des Umgangsrechts mit Kindern auf Haustiere ist nicht möglich. Das entschied das OLG Stuttgart in einem Beschluss vom 16.04.2019 (Az.: 18 UF 57/19) Natürlich können die Ehepartner solche Regelungen mit in den Ehevertrag aufnehmen oder nach der Scheidung selbst vereinbaren.
Anwaltliche Hilfe bei Problemen rund um Scheidung und Umgangsrecht
Entscheiden Sie und Ihr Partner sich für ein gemeinsames Haustier, ist es sinnvoll, schon zu Beginn der Ehe eine Regelung zum Verbleib des Tiers und einem eventuellen Umgangsrecht in den Ehevertrag aufzunehmen. Bei der Gestaltung eines Ehevertrags ist die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht oft sinnvoll. Unser Rechtsanwalt Andreas Jäger ist seit vielen Jahren in Ehescheidungsverfahren tätig und hilft Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns und schildern Sie uns Ihren Fall oder rufen Sie uns an.
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