Sorgerecht für ledige Väter – jetzt die Chance ergreifen!

21.05.2013, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 2 Min. (1056 mal gelesen)
Stärkere Rolle für unverheiratete Väter

Am Pfingstsonntag 2013 war es soweit: Eine Reform des Familienrechts erleichtert es ledigen Vätern fortan, das Sorgerecht für ihre Kinder zu erhalten. Und dies notfalls auch gegen den Willen der Mutter. Wir erklären, was es mit den Neuerungen auf sich hat und wie Väter nun handeln sollten.

EuGH forderte Änderung des Familienrechts

Möglich gemacht wird die Reform nach einer Beanstandung der deutschen Rechtslage durch den Europäischen Gerichtshof, auf die der Bundestag reagieren musste. Konkret wurden die Regelungen verändert, die vorsahen, dass unverheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann erhielten, wenn sie heirateten oder sich übereinstimmend für die gemeinsame Sorge entschieden.


Das neue Modell sieht nun vor, dass das gemeinsame Sorgerecht nun durch einen Elternteil – also auch den Vater – beim Familiengericht beantragt werden kann. Daraufhin soll die Entscheidung vom Familiengericht gefällt werden, wobei es sich am Kindeswohl, also an dem für das Kind und dessen Entwicklung vorteilhaftesten, zu orientieren hat.

Gesetz ist auf Altfälle anwendbar – jetzt Sorgerecht prüfen lassen

Ledige Elternteile, die sich ein Sorgerecht für ihre Kinder wünschen und deren Wunsch bisher abgeblockt wurde, sollten die Chancen der Reform unbedingt ergreifen. Dabei spielt das Datum des Inkrafttretens der Reform nur eine untergeordnete Rolle: Die Neuregelungen sind natürlich auch auf so genannte „Altfälle“ anwendbar – also auch dann, wenn die Geburt des Kindes vor der Reform lag.


Verfahren um das Sorgerecht sind allerdings oft mit hohem Streitpotenzial belastet. Entscheidend ist in solchen Fällen, Umstände exakt vorzutragen, die für oder gegen ein gemeinsames Sorgerecht sprechen. Maßstab ist dabei stets das Kindeswohl. Hier sollte unbedingt die Hilfe eines Fachanwalts für Familienrecht in Anspruch genommen werden. Denn mit genauer Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung zum Kindeswohlbegriff können so in jedem individuellen Fall Gründe herausgearbeitet werden, die für - oder gegen - das Sorgerecht des unverheirateten Elternteils sprechen.


Andreas Jäger

Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht

https://www.gks-rechtsanwaelte.de

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