Ex-Partner erhält einen Dienstwagen? Auswirkungen auf die Höhe des Unterhalts!
09.04.2014, Autor: Herr Andreas Jäger / Lesedauer ca. 2 Min. (521 mal gelesen)
Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen
Wer als Unterhaltsverpflichteter von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen „auch zur privaten Nutzung“ erhält, muss damit rechnen, dass sich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts nach oben verändert. Dies musste zumindest ein geschiedener Ehemann in einem Fall hinnehmen, der vor dem Oberlandesgericht Hamm rechtskräftig entschieden wurde (Az.: 2 UF 216/12).
PKW auch zur privaten Nutzung
Konkret klagte die Ex-Frau des Mannes auf die Zahlung eines höheren Trennungsunterhalts. Nachdem die Frau feststellen konnte, dass ihr Ex-Partner – der zugleich der Vater der gemeinsamen Tochter ist – seinen dienstlich gestellten PKW auch privat nutzen durfte, forderte sie eine Erhöhung Ihres Unterhalts. Der Hintergrund: Durch die private Nutzung des Fahrzeugs spare der Ehemann Aufwendungen, die er bei einem eigenen PKW aufbringen müsse. Dadurch erhöhe sich Einkommen, von dem der schließlich Unterhalt berechnet wird. Im konkreten Fall ging es um einen „PKW-Vorteil“ von 236,00 € im Monat.
Hiergegen wehrte sich der Mann: Er war der Ansicht, dass er den Wagen zu überwiegenden Zwecken geschäftlich nutze und nur die gemeinsame Tochter mit dem Dienstfahrzeug abhole. Überdies sei sein Einkommen durch die vermeintlich ersparten Aufwendungen gar nicht erhöht, da er ja den Privatanteil bei der steuerlichen Belastung trage.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht als nächsthöhere Instanz in Familiensachen gaben allerdings der Frau Recht. Die Gerichte waren sich einig, dass die private Nutzung des Dienstwagens das unterhaltspflichtige Einkommen des Mannes erhöhe, und der Mann auch nicht dargelegt habe, dass er durch die Regelung gar keine Aufwendungen spare.
Veränderungen im Leben von Unterhaltsschuldnern beobachten
Der Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, auch kleinere Veränderungen im Leben von unterhaltsverpflichteten Personen rechtlich zu evaluieren. Erhält der Ex-Partner wie im entschiedenen Fall einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung, so sollten Betroffene überprüfen lassen, ob und wie sich dies auf ihren Unterhalt auswirken kann.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht
Telefon: 0202 245 670
https://www.gks-rechtsanwaelte.de
Wer als Unterhaltsverpflichteter von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen „auch zur privaten Nutzung“ erhält, muss damit rechnen, dass sich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts nach oben verändert. Dies musste zumindest ein geschiedener Ehemann in einem Fall hinnehmen, der vor dem Oberlandesgericht Hamm rechtskräftig entschieden wurde (Az.: 2 UF 216/12).
PKW auch zur privaten Nutzung
Konkret klagte die Ex-Frau des Mannes auf die Zahlung eines höheren Trennungsunterhalts. Nachdem die Frau feststellen konnte, dass ihr Ex-Partner – der zugleich der Vater der gemeinsamen Tochter ist – seinen dienstlich gestellten PKW auch privat nutzen durfte, forderte sie eine Erhöhung Ihres Unterhalts. Der Hintergrund: Durch die private Nutzung des Fahrzeugs spare der Ehemann Aufwendungen, die er bei einem eigenen PKW aufbringen müsse. Dadurch erhöhe sich Einkommen, von dem der schließlich Unterhalt berechnet wird. Im konkreten Fall ging es um einen „PKW-Vorteil“ von 236,00 € im Monat.
Hiergegen wehrte sich der Mann: Er war der Ansicht, dass er den Wagen zu überwiegenden Zwecken geschäftlich nutze und nur die gemeinsame Tochter mit dem Dienstfahrzeug abhole. Überdies sei sein Einkommen durch die vermeintlich ersparten Aufwendungen gar nicht erhöht, da er ja den Privatanteil bei der steuerlichen Belastung trage.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Oberlandesgericht als nächsthöhere Instanz in Familiensachen gaben allerdings der Frau Recht. Die Gerichte waren sich einig, dass die private Nutzung des Dienstwagens das unterhaltspflichtige Einkommen des Mannes erhöhe, und der Mann auch nicht dargelegt habe, dass er durch die Regelung gar keine Aufwendungen spare.
Veränderungen im Leben von Unterhaltsschuldnern beobachten
Der Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, auch kleinere Veränderungen im Leben von unterhaltsverpflichteten Personen rechtlich zu evaluieren. Erhält der Ex-Partner wie im entschiedenen Fall einen Dienstwagen auch zur Privatnutzung, so sollten Betroffene überprüfen lassen, ob und wie sich dies auf ihren Unterhalt auswirken kann.
Andreas Jäger
Rechtsanwalt und Mediator,
Fachanwalt für Erbrecht,
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Telefon: 0202 245 670
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