Insolvenz von P&R, Post vom Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Michael Jaffé, erhalten?

06.09.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 2 Min. (218 mal gelesen)
Anleger bei P&R aufgepasst!

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Anleger bei P&R aufgepasst!

Anleger werden derzeit vom Insolvenzverwalter Dr. Jaffée aufgefordert ihre Forderungen im P&R Insolvenzverfahren anzumelden. Jeder bekannte Gläubiger wurde zur Forderungsanmeldung durch ein bestimmtes Formular aufgefordert. Am 17. und 18. Oktober 2018 findet dann ein Treffen der Insolvenzgläubiger in der Münchner Olympiahalle statt.

Die Container-Investmentfirma P&R aus Grünwald bei München hat seinen Kunden sog. Direktinvestments in Container verkauft. Nach dem Kauf des Containers wurde dieser vermietet. Der Anleger erhielt anschließend die entsprechenden Mieterlöse. P&R verpflichtete sich dafür, nach Ablauf des Vertrages, den Container zum Zeitwert zurückzukaufen.

So wurden 1,6 Mio. Container verkauft, die Containerflotte von P&R beläuft sich allerdings auf lediglich 618.000 Stück. Das Unternehmen hatte bereits über Jahre hinweg Kaufverträge über nicht-existente Container geschlossen. Die Einnahmen wurden dazu verwendet, laufende Mietzahlungen und Rückkäufe abgeschlossener Investments zu begleichen. Da angebliche Mieterlöse nicht tatsächlich erwirtschaftet wurden, ging der Gesellschaft schließlich das Geld aus und deren System brach zusammen.

Am 24. Juli 2018 wurde dann das Insolvenzverfahren für die deutsche P&R Container-Verwaltungsgesellschaft eröffnet. Folgende Container-Leasing- und -Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R sind betroffen, in die etwa 54.000 Kapitalanleger investiert hatten.

P & R Container Leasing GmbH (Az.: 1542 IN 727/18)
P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 726/18)
P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH (Az.: 1542 IN 728/18)
P & R Transport-Container GmbH (Az.: 1542 IN 1127/18)
P & R AG (Az.: 1542 IN 1128/18)
Die verantwortlichen Geschäftsführer der Investmentgesellschaft machen sich unter anderem wegen Kapitalanlagebetruges strafbar.

Auch zivilrechtlich können sie belangt werden. So heißt es in der Pressemitteilung, dass die Insolvenzverwalter bestehende Haftungsansprüche gegen die Verantwortlichen mit Nachdruck durchsetzen wollen. Etwaige Erlöse fließen in die Insolvenzmasse und werden dann anteilig an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt.

Allerdings wird bestritten, dass die Anleger selbst Eigentum an den Containern erworben hätten. In den Verträgen mangele es an hinreichend konkreten Bezug auf die einzelnen Container. Demnach sei es nicht möglich nachzuvollziehen, welche Container an wen verkauft wurden, ob diese überhaupt existieren und wenn ja, wo sich diese befinden.

Auch Alt-Anleger können noch von dieser Insolvenz betroffen sein. Auch wenn diese bereits alle versprochenen Zahlungen erhalten haben, kann es sein, dass sie sich mit einer Anfechtung aufgrund von „Scheingewinnen“ durch den Insolvenzverwalter konfrontiert sehen. So besteht die Möglichkeit, dass auch Alt-Anleger dazu verpflichtet sind, Gelder zurückzuzahlen.

Sollten Sie, egal ob als aktueller oder als Alt-Anleger, betroffen sein, gilt es zunächst schnell zu handeln. Bis zum 14.09.2018 muss das Formular bei der jeweiligen Stelle eingegangen sein. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Daten diese bereits ausgefüllte Anmeldung mit denen auf ihren Vertragsunterlagen übereinstimmen.

Ziehen sie einen Fachanwalt für eine Sachgerechte und richtige Vorgehensweise hinzu, um das für sie bestmögliche Ergebnis zu erzielen!

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen als geschädigte Kapitalanleger gegenüber dem Insolvenzverwalter und meldet Ihre Ansprüche an. Kontaktieren Sie uns!

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