Geschädigter Anleger in Schiffs-/Flugzeugfonds? Was ist zu tun?
07.10.2017, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (125 mal gelesen)
Sind Sie Anleger geschlossener Fonds (DS-Fonds/Dr. Peters, Wealth Cap (Aircraft) u.a.)?
Häufig halten Empfehlungen von Anlageberatern in der Branche geschlossener Fonds nicht, was Sie versprechen. Prognostizierte Erträge werden weit verfehlt, Marktrisiken in dem Segment der Schiffs- und Immobilienfonds werden ausgeblendet und mittelfristige Risiken aus der Fondsstruktur (Anschlussfinanzierungen/auslaufende Leasinverträge) werden verschwiegen.
Schwierig ist hier häufig die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Emittenten. Dieser kann sich vielfach auf entsprechende Risikohinweise in den Prospekten berufen. Eine persönliche Beratung/Evaluation des Anlegers schuldet er schließlich nicht, sodass ihm kaum vorgeworfen werden kann, nicht anlage- oder anlegergerecht beraten zu haben.
Guten Erfolgschancen haben Anleger im Haftungsprozess gegenüber Banken, wenn es um die Rückabwicklung der Anlage geht. Insbesondere dann, wenn Risiken seitens der Bankmitarbeiter falsch dargestellt wurden, weil die Anlage für die Altersvorsorge geeignet oder über auslaufende Leaisingverträge bei Flugzeufonds nicht aufgeklärt wurde. Zeugen und Beratungsprotokolle sind dabei hilfreich, der Rückabwicklung der Anlagen zum Erfolg zu verhelfen.
MPH Legeal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt geschädigte Kapitalanleger gegenüber Emittenten, Prospektverantwortlichen, Beratern und Banken.
Häufig halten Empfehlungen von Anlageberatern in der Branche geschlossener Fonds nicht, was Sie versprechen. Prognostizierte Erträge werden weit verfehlt, Marktrisiken in dem Segment der Schiffs- und Immobilienfonds werden ausgeblendet und mittelfristige Risiken aus der Fondsstruktur (Anschlussfinanzierungen/auslaufende Leasinverträge) werden verschwiegen.
Schwierig ist hier häufig die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Emittenten. Dieser kann sich vielfach auf entsprechende Risikohinweise in den Prospekten berufen. Eine persönliche Beratung/Evaluation des Anlegers schuldet er schließlich nicht, sodass ihm kaum vorgeworfen werden kann, nicht anlage- oder anlegergerecht beraten zu haben.
Guten Erfolgschancen haben Anleger im Haftungsprozess gegenüber Banken, wenn es um die Rückabwicklung der Anlage geht. Insbesondere dann, wenn Risiken seitens der Bankmitarbeiter falsch dargestellt wurden, weil die Anlage für die Altersvorsorge geeignet oder über auslaufende Leaisingverträge bei Flugzeufonds nicht aufgeklärt wurde. Zeugen und Beratungsprotokolle sind dabei hilfreich, der Rückabwicklung der Anlagen zum Erfolg zu verhelfen.
MPH Legeal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht vertritt geschädigte Kapitalanleger gegenüber Emittenten, Prospektverantwortlichen, Beratern und Banken.