Jobverlust durch Kündigung? Bitte nicht ohne Entschädigung!
01.01.2019, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 2 Min. (145 mal gelesen)
"Ich lasse mich nicht hetzen. Ich bin auf der Arbeit, nicht auf der Flucht".
Arbeitnehmer augepasst: Nehmen Sie eine Kündigung nicht kritiklos an - Abfindung winkt!
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, reagieren oft zu Kurschlusshandlungen: Entweder wird auf Druck des Arbeitgebers der Künidgung zuvorkommend ein ungünstiger Aufhebungsvertrag geschlossen - häufig zudem verbunden mit einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit - oder die Kündigung wird nicht vor dem Arbeitsgericht angegriffen und verfristet wegen Präklusion.
Dies muss nicht sein: Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist durchaus arbeitnehmerfreundlich!
Häufig erweist sich im Kündigungsschutzprozess, dass diese zu Unrecht erfolgte und ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht. Sehr viel häufiger noch verständigen sich die Parteien auf einen attraktiven Vergleich, der finanziell umso besser ausfällt, je länger der Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber beschäft gewesen ist.
Erst jüngst hatte ein Arbeitsgericht darüber zu entscheiden, wie ein Fall zu beurteilen ist, wo dem Mitarbeiter eines kleinen Betriebs vorgeworfen wurde, zu viele Fehler zu machen. Zudem wurde ihm vorgeworfen, komplexere Aufgabe alle ein bis zwei Stunden zu unterbrechen, um etwas zu essen. Auf seiner Bürotasse stand: "Ich lasse mich nicht hetzen. Ich bin auf der Arbeit, nicht auf der Flucht".
Der Vorgesetzte fand dies nicht lustig und kündigte ihm. Da der Arbeitnehmer schwerbehindert war, musste das Integrationsamt zustimmen, was mit der Begründung geschah, die Vertrauensbasis zwischen Mitarbeiter und Betrieb sei nachhaltig gestört. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stufte diese Entscheidung als fehlerhaft ein. Das Amt habe selbst per Gutachten feststellen lassen, dass die Konflikte in Zusammenhang mit der Behinderung stehen könnten. Daher hätte es den Fall genauer prüfen müssen. Das sei nicht geschehen. Letztendlich stünden Aussage gegen Aussage. Die Kündigung sein daher unwirksam.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Arbeitnehmerinteressen bundesweit. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrer Kündigungsschutzklage u.a.
Arbeitnehmer augepasst: Nehmen Sie eine Kündigung nicht kritiklos an - Abfindung winkt!
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben, reagieren oft zu Kurschlusshandlungen: Entweder wird auf Druck des Arbeitgebers der Künidgung zuvorkommend ein ungünstiger Aufhebungsvertrag geschlossen - häufig zudem verbunden mit einer Sperrzeit bei der Bundesagentur für Arbeit - oder die Kündigung wird nicht vor dem Arbeitsgericht angegriffen und verfristet wegen Präklusion.
Dies muss nicht sein: Die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist durchaus arbeitnehmerfreundlich!
Häufig erweist sich im Kündigungsschutzprozess, dass diese zu Unrecht erfolgte und ein Weiterbeschäftigungsanspruch besteht. Sehr viel häufiger noch verständigen sich die Parteien auf einen attraktiven Vergleich, der finanziell umso besser ausfällt, je länger der Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber beschäft gewesen ist.
Erst jüngst hatte ein Arbeitsgericht darüber zu entscheiden, wie ein Fall zu beurteilen ist, wo dem Mitarbeiter eines kleinen Betriebs vorgeworfen wurde, zu viele Fehler zu machen. Zudem wurde ihm vorgeworfen, komplexere Aufgabe alle ein bis zwei Stunden zu unterbrechen, um etwas zu essen. Auf seiner Bürotasse stand: "Ich lasse mich nicht hetzen. Ich bin auf der Arbeit, nicht auf der Flucht".
Der Vorgesetzte fand dies nicht lustig und kündigte ihm. Da der Arbeitnehmer schwerbehindert war, musste das Integrationsamt zustimmen, was mit der Begründung geschah, die Vertrauensbasis zwischen Mitarbeiter und Betrieb sei nachhaltig gestört. Doch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stufte diese Entscheidung als fehlerhaft ein. Das Amt habe selbst per Gutachten feststellen lassen, dass die Konflikte in Zusammenhang mit der Behinderung stehen könnten. Daher hätte es den Fall genauer prüfen müssen. Das sei nicht geschehen. Letztendlich stünden Aussage gegen Aussage. Die Kündigung sein daher unwirksam.
Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, vertritt Arbeitnehmerinteressen bundesweit. Kontaktieren Sie uns bei Fragen zu Ihrer Kündigungsschutzklage u.a.