DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht!
22.12.2024, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (34 mal gelesen)
Sie warten erfolglos auf die Freigabe Ihrer Grundschuld oder Rückabtretung Ihrer Lebensversicherung? DSL-Bank kommt nicht in die Gänge?
DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht!
Klagewelle gegen die DSL-Bank, eine Niederlassung der Deutsche Bank AG.
Unsere Kanzlei initiiert Klagewelle gegen die DSL-Bank!
Diese ist nun schon zum wiederholten Male Aufforderungen von Darlehensnehmern und anschlussfinanzierenden Banken zur Erteilung der Freigabeerklärungen nicht nachgekommen.
Unsere Kanzlei hat die DSL-Bank nun schon zum wiederholten Male außergerichtlich zur Abgabe der Freigabeerklärung hinsichtlich der eingetragenen Grundschulden aufgefordert und vor dem LG Bonn verklagte (u.a. in dem Verfahren 17 O 34/24).
Auch in diesem Verfahren erklärte die DSL-Bank kurz nach Klageeinreichung - unter Übernahme der Kosten - die Angelegenheit für erledigt. Sowohl die vorgerichtlichen wie auch die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) hatte die DSL-Bank zu tragen.
Die Mandanten sind überglücklich, steht so der Darlehensablösung in deren Fall nichts mehr im Wege.
Erst vor kurzem hat der Hessische Rundfunk über die Problematik - stellvertretend für eine Vielzahl von Fällen - berichtet, vgl. hierzu:
MPH Legal Services positioniert sich gegen Deutsche Bank AG und empfiehlt folgenden Beitrag (Fernsehen HR 3): https://www.hessenschau.de/suche/index.nc.html?query=DSL+bank
Die Grundprobelmatik ist der Deutsche Bank AG bekannt, indes bis Stand heute nicht behoben.
DSL-Bank erteilt Freigabeerklärung für Grundschuld nicht!
Klagewelle gegen die DSL-Bank, eine Niederlassung der Deutsche Bank AG.
Unsere Kanzlei initiiert Klagewelle gegen die DSL-Bank!
Diese ist nun schon zum wiederholten Male Aufforderungen von Darlehensnehmern und anschlussfinanzierenden Banken zur Erteilung der Freigabeerklärungen nicht nachgekommen.
Unsere Kanzlei hat die DSL-Bank nun schon zum wiederholten Male außergerichtlich zur Abgabe der Freigabeerklärung hinsichtlich der eingetragenen Grundschulden aufgefordert und vor dem LG Bonn verklagte (u.a. in dem Verfahren 17 O 34/24).
Auch in diesem Verfahren erklärte die DSL-Bank kurz nach Klageeinreichung - unter Übernahme der Kosten - die Angelegenheit für erledigt. Sowohl die vorgerichtlichen wie auch die gerichtlichen Rechtsverfolgungskosten (Anwalts- und Gerichtskosten) hatte die DSL-Bank zu tragen.
Die Mandanten sind überglücklich, steht so der Darlehensablösung in deren Fall nichts mehr im Wege.
Erst vor kurzem hat der Hessische Rundfunk über die Problematik - stellvertretend für eine Vielzahl von Fällen - berichtet, vgl. hierzu:
MPH Legal Services positioniert sich gegen Deutsche Bank AG und empfiehlt folgenden Beitrag (Fernsehen HR 3): https://www.hessenschau.de/suche/index.nc.html?query=DSL+bank
Die Grundprobelmatik ist der Deutsche Bank AG bekannt, indes bis Stand heute nicht behoben.