Bankdarlehen jetzt widerrufen und Vertragsausstieg ermöglichen!

27.12.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (97 mal gelesen)
Zahlreiche Darlehensverträge können auch heute noch wirksam widerrufen werden mit der Folge, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet ist.

Zahlreiche Darlehensverträge können auch heute noch wirksam widerrufen werden mit der Folge, dass keine Vorfälligkeitsentschädigung geschuldet ist.

Fehlen von Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB:

Die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsinformation schließt ein Widerrufsrecht nicht von vornherein aus!

Nur wenn die Bank alle für den jeweiligen Darlehensvertrag notwendigen Informationen in den Vertrag aufgenommen hat - hierzu können, müssen aber nicht die AGB zählen - beginnt die Widerrufsfrist zu laufen.

Pflichtangaben gem. § 492 Abs. 2 BGB für den Verbraucherdarlehensvertrag:

Gemäß § 492 Abs. 2 BGB muss der Vertrag die für den Verbraucherdarlehensvertrag vorgeschriebenen Angaben nach Art. 247 §§ 6 bis 13 des Einführungsgesetzes zm Bürgerlichen Gesetzbuch  (EGBGB) enthalten.

Art. 247 EGBGB regelt die einzelnen grundsätzlich erforderlichen Pflichtangaben in § 6, die zusäztlichen Angaben bei bestimmten Verträgen in §§ 7 und 8, die teilweisen Ausnahmen hiervon bei Immobiliardarlehensverträgen, § 504 Abs. 2 BGB, Umschuldung, § 495 Abs. III Nr. 1 BGB, und Finanzierungshilfen, § 506 Abs. 1 BGB. in §§ 9-12, sowie die zusätzlichen Angaben bei Beteiligung eines Darlehensvermittlers in § 13 EGBGB. Aufgenommen werden müssen die in diesen Vorschriften ausdrücklich für den Vertrag vorgeschriebenen Angaben. Nicht angegen werden müssen der Zweck des Darlehensvertrages. Für ihn gilt der Formzwang nicht. Fehlen Pflichtangaben im Darlehensvertrag, kann ein Schadensersatzanspruch des Darlehensnehmers gemäß § 280 BGB bestehen, auch wenn die Angaben gemäß § 492 Abs. 6 BGB nachgeholt werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt Ihre Interessen bundesweit gegenüber Banken und Sparkassen.

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