Fahrverbot weg! Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO!
25.02.2021, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (530 mal gelesen)
Strafrecht: Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung.
Strafrecht: Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Kanzlei MPH Legal Services erneut erfolgreich! Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, erwirkt vor dem Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO für den beschuldigten Mandanten. Damit ist auch die per Strafbefehl verhängte Fahrerlaubnisentziehung und die Sperrfrist von 8 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vom Tisch und erledigt!
Strafrecht: Vorwurf: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort und fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung. Kanzlei MPH Legal Services erneut erfolgreich! Die Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, erwirkt vor dem Amtsgericht eine Einstellung des Verfahrens nach § 153 a StPO für den beschuldigten Mandanten. Damit ist auch die per Strafbefehl verhängte Fahrerlaubnisentziehung und die Sperrfrist von 8 Monaten für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vom Tisch und erledigt!