Arbeitsrecht – Kündigungsschutzklage jetzt!
05.04.2020, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (143 mal gelesen)
Ihnen wurde gekündigt? Warum legen Sie keine Kündigungsschutzklage ein?
Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehlverhalten zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind entsprechend gut. Es locken meist zumindest hohe Abfindungen.
Erst jüngst wollte ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personalleiterin kündigen.
Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mitarbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut € 9.000,00.- Bruttomonatsgehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vor. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr recht:
Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne.
Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut € 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17).
Immer wieder zeigt sich, dass Arbeitnehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungsschutzklage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgsaussichten besonders groß.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und anderweitig bundesweit.
Angestellten wegen schlechter Arbeit oder Fehlverhalten zu kündigen ist extrem schwer und die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind entsprechend gut. Es locken meist zumindest hohe Abfindungen.
Erst jüngst wollte ein Telekommunikationsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen seiner Personalleiterin kündigen.
Ihr fehlten angeblich konzeptionelle Fähigkeiten in Personal- und Organisationsentwicklung. Sie drangsalierte angeblich Angestellte und habe eine Mitarbeiterin kräftig an den Ohren gezogen. Die 40-Jährige aber wollte ihren ordentlich bezahlten Job, mit gut € 9.000,00.- Bruttomonatsgehalt plus Bonus, nicht verlieren und ging gegen die Kündigung mit der Kündigungsschutzklage vor. Das Landesarbeitsgericht Köln gab ihr recht:
Das Unternehmen habe nicht ausreichend dargelegt, welche Kompetenzen fehlten und warum sie diese nicht erlangen könne.
Außerdem hätte sie erst abgemahnt werden müssen. Der Frau standen so gut € 40.000,00.- Gehalts- und Bonuszahlungen zu (LAG Köln, 4 Sa 964/17).
Immer wieder zeigt sich, dass Arbeitnehmer zu früh die Flinte strecken und auf eine Kündigungsschutzklage – aus welchen Gründen auch immer – verzichten. Dabei ist es so wichtig, diese rechtzeitig einzulegen um auf dem Rechtsweg den Arbeitgeber unter Druck zu setzen. Gerade mittleren und großen Betrieben sind die Erfolgsaussichten besonders groß.
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Arbeitgebern im Rahmen von Kündigungsschutzklagen und anderweitig bundesweit.