Kündigung zu Unrecht erhalten? Wehren Sie sich!
09.02.2019, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (116 mal gelesen)
Indizien eines Diebstahls als Kündigungsgrund?
Immer wieder beschäftigen sich Arbeitsgerichte mit der Rechtmäßigkeit von arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen. Häufig, aber nicht immer, haben Arbeitnehmer mit ihrer Kündigungsschutzklage Erfolg und können zumindest eine attraktive Abfindung aushandeln.
Jüngst hatte das Hessische Landesarbeitsgericht über einen Fall zu entscheiden, wo ein Caterin-Unternehmen eine Fluggesellschaft mit Essen belieferte. Lebensmittel, die während des Flugs nicht verzehrt wurden, landeten in der Regel in der Mülltonne. Mitarbeitern des Catering-Unternehmens war es verboten, Lebensmittel, die entsorgt werden sollten, zu essen. Trotz des Verbots soll ein Arbeitnehmer aus einer angebrochenen Dose Kaviar gegessen haben. Als der Arbeitgeber dies herausfand, kündigte er dem mutmaßlichen Kaviardieb fristlos. Die Indizien, die für einen Diebstahl sprächen, seien ausreichend für eine fristlose Kündigung gewesen, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (10 Sa 395/12).
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Kanzlei MPH Legal Services, vertritt Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren.
Immer wieder beschäftigen sich Arbeitsgerichte mit der Rechtmäßigkeit von arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen. Häufig, aber nicht immer, haben Arbeitnehmer mit ihrer Kündigungsschutzklage Erfolg und können zumindest eine attraktive Abfindung aushandeln.
Jüngst hatte das Hessische Landesarbeitsgericht über einen Fall zu entscheiden, wo ein Caterin-Unternehmen eine Fluggesellschaft mit Essen belieferte. Lebensmittel, die während des Flugs nicht verzehrt wurden, landeten in der Regel in der Mülltonne. Mitarbeitern des Catering-Unternehmens war es verboten, Lebensmittel, die entsorgt werden sollten, zu essen. Trotz des Verbots soll ein Arbeitnehmer aus einer angebrochenen Dose Kaviar gegessen haben. Als der Arbeitgeber dies herausfand, kündigte er dem mutmaßlichen Kaviardieb fristlos. Die Indizien, die für einen Diebstahl sprächen, seien ausreichend für eine fristlose Kündigung gewesen, entschied das Hessische Landesarbeitsgericht (10 Sa 395/12).
Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Kanzlei MPH Legal Services, vertritt Arbeitnehmer bundesweit in Kündigungsschutzverfahren.