Mietwohnung gewerblich genutzt?
23.02.2019, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (112 mal gelesen)
Mietwohnung - wann gewerbliche Nutzung zulässig ist.
Ein Mieter darf eine Wochnung, die er zu Wohnzwecken angemietet hat, nicht gewerblich nutzen.
Jüngst hat das Amtsgericht München jedenfalls so entschieden.
In dem verhandelten Fall ging es um den Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter. Das Gericht sah darin eine unzulässige gewerbliche Nutzung und gab der Räumungsklage des Vermieters statt (Az.: 423 C 8953/17).
Nach der mehrheitlichen Rechtsprechung ist allerdings eine gewerbliche Nutzung in geringem Umfang zulässig, wenn die übrigen Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden. So hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass ein Mieter am Abend und am Wochenende in der Wohnung Büroarbeiten erledigen darf. Dabei ist es unerheblich, ob ein Büroschild am Briefkasten angebracht ist, so ein Urteil (Az.: 16 S 327/91).
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Vermieter und Mieter in Wohnraumkündigungsfällen bundesweit.
Ein Mieter darf eine Wochnung, die er zu Wohnzwecken angemietet hat, nicht gewerblich nutzen.
Jüngst hat das Amtsgericht München jedenfalls so entschieden.
In dem verhandelten Fall ging es um den Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter. Das Gericht sah darin eine unzulässige gewerbliche Nutzung und gab der Räumungsklage des Vermieters statt (Az.: 423 C 8953/17).
Nach der mehrheitlichen Rechtsprechung ist allerdings eine gewerbliche Nutzung in geringem Umfang zulässig, wenn die übrigen Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden. So hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass ein Mieter am Abend und am Wochenende in der Wohnung Büroarbeiten erledigen darf. Dabei ist es unerheblich, ob ein Büroschild am Briefkasten angebracht ist, so ein Urteil (Az.: 16 S 327/91).
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