Rückforderung von Luxusgeschenken berechtigt?

06.11.2022, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (146 mal gelesen)
Ihre Beziehung ging in die Brüche? Sie sehen sich Rückgabeforderungen ausgesetzt oder wollen solche gegenüber Ihrem Expartner geltend machen?

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden.:

Das "Aus" einer Beziehung führte in dieser Entscheidung nicht zu Ansprüchen auf Rückgabe von Geschenken.

Der Entscheidung zu Grunde lag ein Fall, wo eine Beziehung nach 1,5  Jahren in die Brüche ging.

Der Mann forderte von seiner Geliebten/Expartnerin Schmuck (Diamantohrringe) und € 200.000,00.- zurück, welche er für u.a. für Reisen und Luxuseinkäufe ausgegeben hat. 

Das OLG Frankfurt (AZ. 17 U 125/21) wies die Forderung indes zurück und verwies in seiner Begründung darauf, dass Schenkungen nur bei groben Undank zurück gefordert werden könnten. Ein solcher Fall war vorliegend nicht gegeben.

Wir vertreten Schenker und Beschenkte bundesweit bei der Durchsetzung Ihrer Interessen.

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