Darlehensnehmer aufgepasst! Ist Ihre Bank übersichert?
21.09.2018, Autor: Herr Martin Heinzelmann / Lesedauer ca. 1 Min. (250 mal gelesen)
Sittenwidrigkeit der Besicherung Ihres Darlehens prüfen lassen!
Darlehensnehmer aufgepasst!
Möglicherweise ist auch Ihre Bank übersichert, sodass Sie einen Anspruch auf Teilfreigabe von Sicherheiten haben!
So kann die anfängliche dingliche Übersicherung zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung (BGH, WM 1998, 227).
Eine anfängliche Übersicherung liegt vor, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Kredistisicherheit und dem besicherten Darlehen besteht (BGH, WM 1998, 856).
In subjektiver Hinsicht muss eine derartige sittenwidrige Übersicherung auf einer verwerflichen Gesinnung des Sicherungsnehmers beruhen (BGH, WM 1998, 856 und BGH WM 1966, 13).
Der objektive Tatbestand der anfänglichen Übersicherung liegt vor, wenn der Wert der Kreditsicherheiten das besicherte Risiko der Bank weit übersteigt (BGH, WM 1966, 13).
Bei gewerblichen Krediten ist zum Beispiel eine Übersicherung bei einer 200%-igen Übersicherung gegeben (Ganter, WM 2001, 2).
MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Ihre Interessen gegenüber Banken bundesweit.
Darlehensnehmer aufgepasst!
Möglicherweise ist auch Ihre Bank übersichert, sodass Sie einen Anspruch auf Teilfreigabe von Sicherheiten haben!
So kann die anfängliche dingliche Übersicherung zur Unwirksamkeit der Sicherheitenbestellung (BGH, WM 1998, 227).
Eine anfängliche Übersicherung liegt vor, wenn bereits bei Vertragsschluss gewiss ist, dass im noch ungewissen Verwertungsfall ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem realisierbaren Wert der Kredistisicherheit und dem besicherten Darlehen besteht (BGH, WM 1998, 856).
In subjektiver Hinsicht muss eine derartige sittenwidrige Übersicherung auf einer verwerflichen Gesinnung des Sicherungsnehmers beruhen (BGH, WM 1998, 856 und BGH WM 1966, 13).
Der objektive Tatbestand der anfänglichen Übersicherung liegt vor, wenn der Wert der Kreditsicherheiten das besicherte Risiko der Bank weit übersteigt (BGH, WM 1966, 13).
Bei gewerblichen Krediten ist zum Beispiel eine Übersicherung bei einer 200%-igen Übersicherung gegeben (Ganter, WM 2001, 2).
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