Das Aussageverweigerungsrecht - wichtigstes Recht eines Beschuldigten
28.11.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (1695 mal gelesen)
Wer einer Straftat beschuldigt wird, der sollte von seinem Recht zu schweigen Gebrauch machen. Ohne vollständige Aktenkenntnis sollte niemals eine Aussage zur Sache erfolgen!
Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, so sollten Sie immer zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und schweigen. Dies gilt auch und gerade, wenn Sie unschuldig sind. Jede Aussage, die Sie bei den Ermittlungsbehörden machen, kann gegen Sie verwendet werden. Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, so kann Ihnen indes nicht negativ ausgelegt werden. Es ist das wichtigste Recht, welches ein Beschuldigter hat.
Beachten sollten Sie, dass ein so genanntes Teilschweigen gegen Sie verwendet werden kann. Sollten Sie sich also zu bestimmten Punkten eines Vorwurfs äußern und zu anderen nicht, so können daraus negative Schlüsse gezogen werden.
Vor einer eventuellen Aussage zur Sache sollten Sie in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen lassen. Nur der Rechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht und nur nach Kenntnis der gesamten Akte kann beurteilt werden, wie die Beweislage aussieht. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte.
Sollten Sie einer Straftat beschuldigt werden, so sollten Sie immer zunächst von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen und schweigen. Dies gilt auch und gerade, wenn Sie unschuldig sind. Jede Aussage, die Sie bei den Ermittlungsbehörden machen, kann gegen Sie verwendet werden. Sollten Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, so kann Ihnen indes nicht negativ ausgelegt werden. Es ist das wichtigste Recht, welches ein Beschuldigter hat.
Beachten sollten Sie, dass ein so genanntes Teilschweigen gegen Sie verwendet werden kann. Sollten Sie sich also zu bestimmten Punkten eines Vorwurfs äußern und zu anderen nicht, so können daraus negative Schlüsse gezogen werden.
Vor einer eventuellen Aussage zur Sache sollten Sie in jedem Fall durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen lassen. Nur der Rechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht und nur nach Kenntnis der gesamten Akte kann beurteilt werden, wie die Beweislage aussieht. Erst dann kann entschieden werden, ob eine Einlassung zur Sache erfolgen sollte.