Wie Sie sich bei einer Polizeikontrolle verhalten sollten
13.05.2014, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 2 Min. (654 mal gelesen)
Das richtige Verhalten bei der eine Polizeikontrolle verbessert die Verteidigungschancen. Lesen Sie, was Sie tun oder lassen sollten.
Jeder Autofahrer kann in die Situation kommen, dass er von der Polizei angehalten wird und gefragt wird, ob er einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle zustimmt. Zum einen gibt es häufig Kontrollen an Tagen wie dem Vatertag oder dem 01. Mai, zum anderen kann jeder Autofahrer auch so angehalten werden. Wichtig ist, dass Sie sich im Falle einer Kontrolle richtig verhalten.
Sollten Sie gefragt werden, ob Sie Alkohol getrunken haben, so verneinen Sie diese Frage. Sagen Sie nicht: „Ein Bier.“, sondern teilen Sie mit, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben. Die Angabe, dass Sie „nur ein Bier“ getrunken haben, wird Ihnen im Zweifel eh nicht geglaubt und Sie liefern Anlass zu weiteren Fragen.
1) Keine freiwillige Atemalkoholkontrolle!
Sollten Sie von der Polizei gebeten werden, zu „pusten“, so lehnen Sie dies ab. Sie sind nicht verpflichtet, freiwillig an einer solchen Maßnahme mitzuwirken. Der Atemalkoholwert ist zudem für ein etwaiges Verfahren ohne Belang, wichtig ist der Blutalkoholwert. Allerdings bietet der Atemalkoholwert unter Umständen erst Anlass für eine Blutprobenentnahme.
Denken Sie also daran, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen und verweigern Sie die Atemalkoholkontrolle.
2) Widersprechen Sie einer Blutentnahme!
Unter Umständen wird die Polizei nun eine Blutprobenentnahme in Betracht ziehen. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf eine richterliche Anordnung bestehen und sich nicht freiwillig Blut entnehmen lassen. Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch protokolliert wird. Ohne richterlichen Beschluss kann ein Beweisverwertungsverbot bestehen und die Verteidigungschancen sind erhöht.
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie sich ja entlasten können. Man hegt einen Verdacht gegen Sie und möchte diesen bestätigt wissen. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung und es ist Ihr gutes Recht, nicht an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken.
3) Bleiben Sie sich höflich!
Sie sollten dennoch immer höflich bleiben und auf keinen Fall in irgendeiner Form Widerstand leisten. Im blödesten Falle droht sonst ein Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte oder Beleidigung. Dennoch sollten Sie bestimmt bleiben und keinen Maßnahmen wie Blutprobenentnahme oder „pusten“ zustimmen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040-35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Jeder Autofahrer kann in die Situation kommen, dass er von der Polizei angehalten wird und gefragt wird, ob er einer freiwilligen Atemalkoholkontrolle zustimmt. Zum einen gibt es häufig Kontrollen an Tagen wie dem Vatertag oder dem 01. Mai, zum anderen kann jeder Autofahrer auch so angehalten werden. Wichtig ist, dass Sie sich im Falle einer Kontrolle richtig verhalten.
Sollten Sie gefragt werden, ob Sie Alkohol getrunken haben, so verneinen Sie diese Frage. Sagen Sie nicht: „Ein Bier.“, sondern teilen Sie mit, dass Sie keinen Alkohol getrunken haben. Die Angabe, dass Sie „nur ein Bier“ getrunken haben, wird Ihnen im Zweifel eh nicht geglaubt und Sie liefern Anlass zu weiteren Fragen.
1) Keine freiwillige Atemalkoholkontrolle!
Sollten Sie von der Polizei gebeten werden, zu „pusten“, so lehnen Sie dies ab. Sie sind nicht verpflichtet, freiwillig an einer solchen Maßnahme mitzuwirken. Der Atemalkoholwert ist zudem für ein etwaiges Verfahren ohne Belang, wichtig ist der Blutalkoholwert. Allerdings bietet der Atemalkoholwert unter Umständen erst Anlass für eine Blutprobenentnahme.
Denken Sie also daran, dass Sie sich nicht selbst belasten müssen und verweigern Sie die Atemalkoholkontrolle.
2) Widersprechen Sie einer Blutentnahme!
Unter Umständen wird die Polizei nun eine Blutprobenentnahme in Betracht ziehen. Hier sollten Sie auf jeden Fall auf eine richterliche Anordnung bestehen und sich nicht freiwillig Blut entnehmen lassen. Achten Sie darauf, dass Ihr Widerspruch protokolliert wird. Ohne richterlichen Beschluss kann ein Beweisverwertungsverbot bestehen und die Verteidigungschancen sind erhöht.
Lassen Sie sich nicht einreden, dass Sie sich ja entlasten können. Man hegt einen Verdacht gegen Sie und möchte diesen bestätigt wissen. Es gilt jedoch die Unschuldsvermutung und es ist Ihr gutes Recht, nicht an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken.
3) Bleiben Sie sich höflich!
Sie sollten dennoch immer höflich bleiben und auf keinen Fall in irgendeiner Form Widerstand leisten. Im blödesten Falle droht sonst ein Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte oder Beleidigung. Dennoch sollten Sie bestimmt bleiben und keinen Maßnahmen wie Blutprobenentnahme oder „pusten“ zustimmen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040-35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
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