Wissenswertes über Raub und räuberische Erpressung
12.07.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 2 Min. (1750 mal gelesen)
Dieser Artikel beantwortet einige Fragen zu den Straftatbeständen "Raub" und "Räuberische Erpressung". Die Strafandrohung bei beiden Delikten ist erheblich.
Wann macht man sich wegen Raubes strafbar?
Unter Raub versteht das Gesetz die Wegnahme einer Sache mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung einer Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. Der Gesetzeswortlaut ist wie folgt:
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Raub setzt sich also aus einem Diebstahl und einer qualifizierten Nötigung zusammen.
Was ist räuberische Erpressung?
Bei dem Tatbestand der räuberischen Erpressung wird die Erpressung mittels Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begangen. Räuberische Erpressung wird vom Raub durch das äußere Erscheinungsbild abgegrenzt.
Was sind typische Fälle der räuberischen Erpressung?
Ein Klassiker ist das sogenannte „Abziehen“ oder „Abzocken“ unter Jugendlichen. Die Aufklärungsquote liegt dabei im durchschnittlichen Bereich, wobei sich Täter und Opfer oft auch kennen.
Was für eine Strafe erwartet mich bei Raub?
Die Mindeststrafe bei Raub beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe! Damit ist Raub ein Verbrechen im Sinne des Gesetzes und es liegt ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor. Sie können sich also einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun übernimmt Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidigerin.
Und welche Straf droht bei räuberischer Erpressung?
Räuberische Erpressung hat die gleiche Strafandrohung wir Raub, es droht also eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Was erwartet einen Jugendlichen, der wegen Raubes angeklagt wird?
Bei einem Jugendlichen kommt – je nach Vorbelastungen – durchaus auch eine Jugendstrafe in Betracht. Arrest ist ebenfalls eine denkbare Folge einer Verurteilung. Auch hier gilt, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist.
Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab?
Im Ermittlungsverfahren erfolgt in den meisten Fällen zunächst eine Strafanzeige des Geschädigten. Die Polizei führt dann für die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch. Als Beschuldigter erhalten Sie in der Regel eine Vorladung zur Vernehmung. Dieser sollten Sie nicht folgen, sondern zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Erst nach Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger sollte die Entscheidung getroffen werden, ob Sie Angaben zur Sache machen. Akteneinsicht erhält der Strafverteidiger nach Abschluss der Ermittlungen. Unter Umständen erfolgt dann eine Stellungnahme zur Sache.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
So früh als möglich! Im Ermittlungsverfahren lässt sich am leichtesten Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 – 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Wann macht man sich wegen Raubes strafbar?
Unter Raub versteht das Gesetz die Wegnahme einer Sache mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung einer Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. Der Gesetzeswortlaut ist wie folgt:
(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Raub setzt sich also aus einem Diebstahl und einer qualifizierten Nötigung zusammen.
Was ist räuberische Erpressung?
Bei dem Tatbestand der räuberischen Erpressung wird die Erpressung mittels Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben begangen. Räuberische Erpressung wird vom Raub durch das äußere Erscheinungsbild abgegrenzt.
Was sind typische Fälle der räuberischen Erpressung?
Ein Klassiker ist das sogenannte „Abziehen“ oder „Abzocken“ unter Jugendlichen. Die Aufklärungsquote liegt dabei im durchschnittlichen Bereich, wobei sich Täter und Opfer oft auch kennen.
Was für eine Strafe erwartet mich bei Raub?
Die Mindeststrafe bei Raub beträgt ein Jahr Freiheitsstrafe! Damit ist Raub ein Verbrechen im Sinne des Gesetzes und es liegt ein Fall der sogenannten notwendigen Verteidigung vor. Sie können sich also einen Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger beiordnen lassen. Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun übernimmt Ihre Verteidigung auch als Pflichtverteidigerin.
Und welche Straf droht bei räuberischer Erpressung?
Räuberische Erpressung hat die gleiche Strafandrohung wir Raub, es droht also eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr.
Was erwartet einen Jugendlichen, der wegen Raubes angeklagt wird?
Bei einem Jugendlichen kommt – je nach Vorbelastungen – durchaus auch eine Jugendstrafe in Betracht. Arrest ist ebenfalls eine denkbare Folge einer Verurteilung. Auch hier gilt, dass ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt und ein Pflichtverteidiger beizuordnen ist.
Wie läuft das Ermittlungsverfahren ab?
Im Ermittlungsverfahren erfolgt in den meisten Fällen zunächst eine Strafanzeige des Geschädigten. Die Polizei führt dann für die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen durch. Als Beschuldigter erhalten Sie in der Regel eine Vorladung zur Vernehmung. Dieser sollten Sie nicht folgen, sondern zunächst von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Erst nach Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger sollte die Entscheidung getroffen werden, ob Sie Angaben zur Sache machen. Akteneinsicht erhält der Strafverteidiger nach Abschluss der Ermittlungen. Unter Umständen erfolgt dann eine Stellungnahme zur Sache.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt beauftragen?
So früh als möglich! Im Ermittlungsverfahren lässt sich am leichtesten Einfluss auf den weiteren Verlauf des Verfahrens nehmen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 – 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de