Tankbetrug und die Folgen
21.10.2013, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (1625 mal gelesen)
Das Tanken ohne zu Bezahlen erfüllt unter Umständen den Tatbestand des Betrugs. Dieser Artikel beantwortet einige wichtige Fragen.
Das Thema „Tankbetrug“ wurde mehrfach von den Gerichten unterschiedlich entschieden. Im Jahr 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass tatsächlich eine Strafbarkeit wegen Betrugs vorliegt und nicht wegen Diebstahls oder Unterschlagung.
Der BGH stellte fest, dass durch den Kunden beim Tanken schlüssig durch diesen zum Ausdruck gebracht werde, dass dieser das Benzin auch bezahlen wolle. Sollte vorher beim Tanken keine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit vorgelegen haben, so wurde beim Tankstellenpächter ein Irrtum erweckt.
Es droht bei Tankbetrug eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für die Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich. Daran kann es fehlen, wenn versehentlich vergessen wurde zu bezahlen. Auch wer davon ausgeht, dass der Beifahrer bezahlt hat, handelt nicht vorsätzlich und begeht keinen Betrug.
Sollte gegen Sie wegen Tankbetrugs ermittelt werden, so sollten Sie durch einen Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht nehmen lassen. Erst nach Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Je nach Sachlage wird der Rechtsanwalt eine Einstellung des Verfahrens anstreben.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 – 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Das Thema „Tankbetrug“ wurde mehrfach von den Gerichten unterschiedlich entschieden. Im Jahr 2012 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass tatsächlich eine Strafbarkeit wegen Betrugs vorliegt und nicht wegen Diebstahls oder Unterschlagung.
Der BGH stellte fest, dass durch den Kunden beim Tanken schlüssig durch diesen zum Ausdruck gebracht werde, dass dieser das Benzin auch bezahlen wolle. Sollte vorher beim Tanken keine Zahlungsbereitschaft oder Zahlungsfähigkeit vorgelegen haben, so wurde beim Tankstellenpächter ein Irrtum erweckt.
Es droht bei Tankbetrug eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Für die Strafbarkeit ist Vorsatz erforderlich. Daran kann es fehlen, wenn versehentlich vergessen wurde zu bezahlen. Auch wer davon ausgeht, dass der Beifahrer bezahlt hat, handelt nicht vorsätzlich und begeht keinen Betrug.
Sollte gegen Sie wegen Tankbetrugs ermittelt werden, so sollten Sie durch einen Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht nehmen lassen. Erst nach Akteneinsicht kann entschieden werden, ob eine Stellungnahme sinnvoll ist. Je nach Sachlage wird der Rechtsanwalt eine Einstellung des Verfahrens anstreben.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
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