Lehrerin muss 80.000,- Euro Schmerzensgeld wegen erfundener Vergewaltigung

19.10.2013, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (912 mal gelesen)
Ein spektakulärer Fall der Falschbeschuldigung hat nun sein vorläufiges Ende in einer Verurteilung zur Zahlung von 80.000,00 Euro Schmerzensgeld gefunden. Die Lehrerin Heidi K. hatte einen Kollegen der Vergewaltigung bezichtigt, dieser war zu einer hohen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Im Wiederaufnahmeverfahren wurde der Mann freigesprochen, er starb kurze Zeit nach dem Freispruch.


Heidi K. wurde wegen Freiheitsberaubung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhal Jahren verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, es wurde Revision eingelegt.


Die Tochter des seinerzeit zu Unrecht verurteilten Mannes hat eine Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld erhoben. Es erging ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen die Beklagte, gegen das aber Einspruch eingelegt werden kann. Allerdings ist ein Versäumnisurteil sofort vollstreckbar.


Der Fall ist insofern außergewöhnlich, als hier durch die Entscheidung in dem Wiederaufnahmeverfahren festgestellt wurde, dass die behauptete Vergewaltigung nicht stattgefunden hat. Auch eine Anklage und die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe stellen eine Besonderheit dar.

Sowohl beim Vorwurf einer Vergewaltigung als auch bei der Beschuldigung einer Falschaussage sollte ein Rechtsanwalt mit der Verteidiging beaufragt werden. In beiden Konstellationen drohen hohe Strafen, so dass für den Beschuldigten viel auf dem Spiel steht.



Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwältin
Alexandra Braun

Rechtsanwältin Braun

Weitere Rechtstipps (116)

Anschrift
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwältin Alexandra Braun

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwältin
Alexandra Braun

Rechtsanwältin Braun

Weitere Rechtstipps (116)

Anschrift
Deutschhausstraße 32
35037 Marburg
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwältin Alexandra Braun