Wissenswertes über Unfallflucht

06.08.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 2 Min. (1668 mal gelesen)
Unfallflucht ist eines der Delikte, welches Ihnen -sofern Sie am Straßenverkehr teilnehmen- leicht einmal vorgeworfen werden kann. Dieser Artikel bietet einige Information.

Unfallflucht ist eines der Delikte, welches Ihnen -sofern Sie am Straßenverkehr teilnehmen- leicht einmal vorgeworfen werden kann. In meiner anwaltlichen Praxis zeigt sich oft, dass falsche Vorstellungen über diesen Straftatbestand bestehen. Rechtlich handelt es sich bei diesem Delikt um einen schwierigen Tatbestand, der anwaltliche Hilfe sinnvoll macht.

Unfallflucht kann Ihnen vorgeworfen werden, wenn Ihr Verhalten irgendwie zu einem Unfall beigetragen haben kann. Es ist dabei nicht erforderlich, dass Sie am Steuer eines Kraftfahrzeusg gesessen haben. Auch als Radfahrer, Beifahrer oder als Frußgänger können Sie zu einem Verkehrsunfall beigetragen haben. Sie müssen dann an der Unfallstelle warten um dem Geschädigten des Unfalls die Feststellungen Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung zu ermöglichen.

Es ist nicht ausreichend, einen Zettel mit Namen und Anschrift zu hinterlassen. So kann nämlich im Nachhinein nicht mehr geklärt werden, ob beispielsweise Alkohol oder Drogen im Spiel waren. Eine wichtige Frage ist, wie lange Sie an der Unfallstelle warten müssen. Dies ist insbesondere dann interessant, wenn während der Nacht ein anderes Fahrzeug, ein Straßenschild oder die Leitplanke beschädigt wurde. Die Rechtsprechung zur Dauer der Wartepflicht ist uneinheitlich und orientiert sich an der Höhe des Fremdschadens. Mindestens 30 Minuten sollten Sie auch zur Nachtzeit warten.


Sollten Sie selbst verletzt worden sein, so dürfen Sie sich natürlich ärztlich behandeln lassen und sich von der Unfallstelle entfernen. Sie müssen allerdings unverzüglich die erforderlichen Feststellungen ermöglichen. Auch die Frage, was "unverzüglich" ist, wird von den Gerichten unterschiedlichen beantwortet. Sie sollten so schnell wie möglich dem Geschädigten oder der Polizei Ihre Daten und die Art der Beteiligung mitteilen. Im Zweifel sollten Sie sich anwaltlichen beraten lassen.


Die Folgen einer Unfallflucht sind erheblich. Neben einer Geldstrafe drohen 7 Punkte im Verkehrszentralregister und ein Entzug der Fahrerlaubnis. Zudem kann Ihre eigene Haftpflichtversicherung von der Leistungspflicht bis zu 2500,00 Euro befreit werden. In dieser Höhe müssen dann Sie die Kosten für die Reparatur des gegnerischen Fahrzeugs übernehmen.


Sie sollten - wenn Ihnen Unfallflucht vorgeworfen wird - einen Anwalt kontaktieren und sich beraten bzw. vertreten lassen. In der Regel wird Ihre Rechtschutzversicherung die Kosten für die Verteidigung vorläufig übernehmen. Die endgültige Übernahme hängt von dem Ausgang der Verfahrens ab.

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