Strafbefehl erhalten - was nun?

18.03.2017, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 2 Min. (240 mal gelesen)
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und wollen diesen nicht akzeptieren? Dann empfiehlt sich der Gang zum Anwalt.

Der Strafbefehl dient dazu, Fälle leichter Kriminalität in einem schriftlichen Verfahren abzuhandeln. Die Besonderheit bei diesem Verfahren liegt darin, dass es keine mündliche Hauptverhandlung gibt und der Beschuldigte rechtskräftig ohne Verhandlung verurteilt werden kann.

Dies hat den Vorteil, dass dem Angeklagten die Situation einer öffentlichen Verhandlung erspart bleiben kann. Vielen Beschuldigten ist daran gelegen, dass das gegen sie geführte Verfahren möglichst diskret abgehandelt wird. Die hinten im Saal sitzende Presse ist oftmals für den Angeklagten viel schlimmer als eine Verurteilung.


1) Wann ist ein Strafbefehl möglich?

Das Strafbefehlsverfahren kann nur bei Vergehen im Sinne des Strafgesetzbuches zur Anwendung kommen. Vergehen sind Taten, die mit Freiheitsstrafe unter einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Typische Anwendungsfälle sind z.B. Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Sachbeschädigung, Diebstahl, Beleidigung etc.


2) Wie kommt es zu einem Strafbefehl?


Der Erlass eines Strafbefehls wird von der Staatsanwaltschaft bei dem Strafrichter des zuständigen Amtsgerichts beantragt. Der Richter kann, wenn er keine Bedenken hat, den beantragten Strafbefehl erlassen. Sofern er der Meinung ist, dass der Angeklagte der Tat nicht hinreichend verdächtig ist, kann er den Erlass des Strafbefehls ablehnen.

Wenn der Richter nicht ohne eine Hauptverhandlung entscheiden will, beraumt er einen Termin für eine mündliche Verhandlung an. Dies wird er auch dann tun, wenn er von der rechtlichen Beurteilung der Tat im Antrag der Staatsanwaltschaft abweichen will oder wenn er eine andere Strafe verhängen will.


3) Was kann ich gegen einen erlassenen Strafbefehl unternehmen?


Gegen einen erlassenen Strafbefehl kann der Angeschuldigte innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch einlegen. Wichtig für die Berechnung der Frist ist das Datum der Zustellung, welches auf der gelben Postzustellungsurkunde zu finden ist.

Der unbeschränkte Einspruch gegen den Strafbefehl führt dazu, dass eine mündliche Verhandlung stattfindet. In der mündlichen Verhandlung kann es zu einer höheren Strafe kommen als im Strafbefehl. Das Gericht ist also nicht an die Strafhöhe aus dem Strafbefehl gebunden, das so genannte Verschlechterungsverbot gilt nicht.


4) Kann der Einspruch zurückgenommen werden?


Der Einspruch kann bis zur Verkündung des Urteils zurück genommen werden. Sofern die Hauptverhandlung bereits begonnen hat, muss die Staatsanwaltschaft der Rücknahme zustimmen.

In der Regel wird die Staatsanwaltschaft einer Rücknahme zustimmen, sie muss es aber nicht.


5) Was ist, wenn die Tagessazzhöhe im Strafbefehl zu hoch ist?


Es ist möglich, den Einspruch gegen den Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze zu beschränken. Wird der Einspruch auf die Höhe der Tagessätze beschränkt, so gilt das Verböserungsverbot. Die Strafe kann also nicht höher ausfallen als in dem Strafbefehl. Zudem kann mit Zustimmung des Angeklagten, des Verteidigers und der Staatsanwaltschaft durch Beschluss entschieden werden. Es muss also nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommen.

Dieser Artikel stellt nur einen kurzen Abriss über das Strafbefehlsverfahren dar. Eine umfangreiche Darstellung würde den hier möglichen Rahmen sprengen. Generell empfiehlt es sich, einen Strafbefehl durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Gerne bin ich hier für Sie tätig.

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