Fahrverbot vermeiden
04.07.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (1892 mal gelesen)
Von einem Fahrverbot sind bei Verkehrsverstößen viele Autofahrer betroffen, die Nachteile sind erheblich. Es ist sinnvoll, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten, wenn ein Fahrverbot vermieden werden soll.
Wer zu schnell gefahren ist oder den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat, dem droht schnell ein Fahrverbot.
Nach § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann bei einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn der Fahrer die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in beharrlicher Weise verletzt hat.
Bei dem zu verhängenden Fahrverbot handelt es sich um ein „Regelfahrverbot". Das bedeutet, dass bei einem bestimmten Verstoß „in der Regel" ein Fahrverbot verhängt wird. In bestimmten Fällen kann jedoch von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
Besonders häufig ist der Fall, dass der Führerschein aus beruflichen Gründen dringend benötigt wird. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so sollten Sie dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid fristgemäß Einspruch eingelegt werden und dann gilt es genau darzulegen, warum gerade für Sie die Verhängung eines Fahrverbotes eine unzumutbare Härte darstellen würde.
In vielen Fällen lässt sich mit einer sorgfältigen Argumentation bereits bei der Bußgeldstelle ein Absehen von dem Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgelds erreichen. Das Bußgeld wird in den meisten Fällen verdoppelt, eine Erhöhung über das Doppelte hinaus ist ebenfalls zulässig.
Auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Bußgeldrichter lässt sich mit einem entsprechenden Vortrag oft noch erreichen, dass das Bußgeld angemessen erhöht wird und kein Fahrverbot verhängt wird.
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung werden meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Wer zu schnell gefahren ist oder den erforderlichen Abstand nicht eingehalten hat, dem droht schnell ein Fahrverbot.
Nach § 25 Abs. 1 Straßenverkehrsgesetz (StVG) kann bei einer Ordnungswidrigkeit ein Fahrverbot von einem bis zu drei Monaten verhängt werden. Ein Fahrverbot wird verhängt, wenn der Fahrer die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers in beharrlicher Weise verletzt hat.
Bei dem zu verhängenden Fahrverbot handelt es sich um ein „Regelfahrverbot". Das bedeutet, dass bei einem bestimmten Verstoß „in der Regel" ein Fahrverbot verhängt wird. In bestimmten Fällen kann jedoch von der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden.
Besonders häufig ist der Fall, dass der Führerschein aus beruflichen Gründen dringend benötigt wird. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, so sollten Sie dringend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zunächst muss gegen den Bußgeldbescheid fristgemäß Einspruch eingelegt werden und dann gilt es genau darzulegen, warum gerade für Sie die Verhängung eines Fahrverbotes eine unzumutbare Härte darstellen würde.
In vielen Fällen lässt sich mit einer sorgfältigen Argumentation bereits bei der Bußgeldstelle ein Absehen von dem Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgelds erreichen. Das Bußgeld wird in den meisten Fällen verdoppelt, eine Erhöhung über das Doppelte hinaus ist ebenfalls zulässig.
Auch im gerichtlichen Verfahren vor dem Bußgeldrichter lässt sich mit einem entsprechenden Vortrag oft noch erreichen, dass das Bußgeld angemessen erhöht wird und kein Fahrverbot verhängt wird.
Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung werden meist von der Rechtsschutzversicherung übernommen.
Ihre
Alexandra Braun
Rechtsanwältin/Strafverteidigerin
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040 - 35709790
Mail: kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de