Opferanwalt und Kosten
11.04.2013, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 2 Min. (1304 mal gelesen)
Opfer einer Straftat haben in bestimmten Fällen Anspruch auf die Bestellung eines Rechtsanwaltes als Beistand. Dies gilt insbesondere für Opfer von Sexualstraftaten.
Für das Opfer einer Straftat besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Opfer nach seinen finanziellen Möglichkeiten in der Lage wäre, den Anwalt selbst zu bezahlen.
Voraussetzung für die Bestellung eines Opferanwalts ist, dass es sich um einen besonders schutzwürdigen Nebenkläger handelt. Der Kreis dieser Personen ist in § 397a Absatz 1, Satz 1 und 2 StPO geregelt. Ein Opferanwalt ist unter anderem zu bestellen, wenn das Opfer ein durch eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verletzter ist oder es sich bei der Tat um ein bestimmtes Verbrechen handelt. Insbesondere ist dem Opfer eines Raubes, einer schweren Körperverletzung oder einer Zwangsheirat ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen.
Die Bestellung eines Opferanwalts setzt einen Antrag bei Gericht voraus.
Sollten die Voraussetzungen für die Bestellung eines Opferanwalts nicht vorliegen, so kann dem Verletzten unter Umständen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Das Opfer der Tat muss dann nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Rechtsanwalt mit eigenen Mitteln aufzubringen.
Zudem muss die Sach- oder Rechtslage schwierig sein und der Nebenkläger darf nicht in der Lage sein, seine Interessen selbst ausreichend wahrzunehmen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Opfer unter den Folgen der Tat psychisch noch sehr leidet und sich daher hilflos fühlt.
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt ebenfalls einen Antrag voraus. Diesem ist auf amtlichen Vordrucken eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen und es sind entsprechende Belege einzureichen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, so vertritt Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun gerne Ihre Interessen.
Ihre
Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040-35709790
Mail:kanzlei@verteidigerin-braun.de
Homepage: www.verteidigerin-braun.de
Für das Opfer einer Straftat besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt auf Staatskosten beigeordnet zu bekommen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Opfer nach seinen finanziellen Möglichkeiten in der Lage wäre, den Anwalt selbst zu bezahlen.
Voraussetzung für die Bestellung eines Opferanwalts ist, dass es sich um einen besonders schutzwürdigen Nebenkläger handelt. Der Kreis dieser Personen ist in § 397a Absatz 1, Satz 1 und 2 StPO geregelt. Ein Opferanwalt ist unter anderem zu bestellen, wenn das Opfer ein durch eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung Verletzter ist oder es sich bei der Tat um ein bestimmtes Verbrechen handelt. Insbesondere ist dem Opfer eines Raubes, einer schweren Körperverletzung oder einer Zwangsheirat ein Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen.
Die Bestellung eines Opferanwalts setzt einen Antrag bei Gericht voraus.
Sollten die Voraussetzungen für die Bestellung eines Opferanwalts nicht vorliegen, so kann dem Verletzten unter Umständen Prozesskostenhilfe bewilligt werden. Das Opfer der Tat muss dann nicht in der Lage sein, die Kosten für einen Rechtsanwalt mit eigenen Mitteln aufzubringen.
Zudem muss die Sach- oder Rechtslage schwierig sein und der Nebenkläger darf nicht in der Lage sein, seine Interessen selbst ausreichend wahrzunehmen. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn das Opfer unter den Folgen der Tat psychisch noch sehr leidet und sich daher hilflos fühlt.
Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt ebenfalls einen Antrag voraus. Diesem ist auf amtlichen Vordrucken eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen und es sind entsprechende Belege einzureichen.
Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, so vertritt Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun gerne Ihre Interessen.
Ihre
Rechtsanwältin
Alexandra Braun
Beim Schlump 58
20144 Hamburg
Telefon: 040-35709790
Mail:kanzlei@verteidigerin-braun.de
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