Trunkenheitsfahrt und Rettung der Fahrerlaubnis

28.12.2012, Autor: Frau Alexandra Braun / Lesedauer ca. 1 Min. (1528 mal gelesen)
Eine Trunkenheitsfahrt muss nicht zwangsläufig zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Sie sollten allerdings unbedingt anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Im Falle einer Trunkenheitsfahrt ist für den Mandanten in der Regel eine Frage entscheidend: "Was ist mit meinem Führerschein?"


In der heutigen Zeit ist der Verlust der Fahrerlaubnis oft entscheiden für die berufliche Existenz. Die Höhe einer Geldstrafe ist den meisten Mandanten egal, sie interessieren sich regelmäßig nur für die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis. In der Regel liegt die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt bei einem Ersttäter bei sechs bis 12 Monaten. Die Länge der Enziehung kann von dem Mandanten aber durchaus beeinflusst werden.



So ist es unter Umständen empfehlenswert, nach einer strafbaren Trunkenheitsfahrt an einer freiwilligen Nachschulung oder einer Therapie teilzunehmen. Eine solche Maßnahme kann dazu führen, dass eine Entziehung der Fahrerlaubnis ganz wegfällt oder zumindest verkürzt wird. Das Gericht kann dann zu der Entscheidung gelangen, dass keine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen mehr vorliegt. Eine solche Feststellung der Eignung im Urteil bindet zudem die Fahrerlaubnisbehörde. Diese ist dann daran gehindert, eine MPU anzuordnen.



Sollte gegen Sie wegen einer Trunkenheitsfahrt ermittelt werden, so sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Insbesondere sollten Sie keine Angaben durch Sache ohne vorherige Akteneinsicht durch einen Rechtsanwalt machen!

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