280.000 Prämiensparverträge seitens Sparkassen gekündigt
30.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (446 mal gelesen)
Nach wie vor kündigen viele Sparkassen die für sie teuren Sparverträge der Kategorie „Prämiensparen flexibel“ oder vergleichbare, gestaffelte Verträge. Inzwischen sind laut Medienberichten scheinbar mindestens 280.000 Sparverträge gekündigt worden. 190 regionale Sparkassen sollen sich deutschlandweit von solchen gestaffelten Sparverträgen getrennt haben.
Kündigungswelle lässt nicht nach
Wie in verschiedenen Online-Portalen nachzulesen ist, soll die Dunkelziffer sogar deutlich höher sein. Offenbar haben nämlich nicht alle Banken exakte Angaben dazu macht, wie viele Verträge tatsächlich gekündigt wurden. Schon im vergangenen Jahr haben die Sparkassen circa 200.000 Sparverträge gekündigt. Und immer mehr Institute wollen sich von den hochverzinsten Verträgen trennen.
So hat die Sparkasse Duisburg bekanntgegeben, bis zum 30. Juni 11.500 der insgesamt 50.000 Prämiensparverträge kündigen zu wollen. Ebenso will sich die Sparkasse Krefeld von 12.500 Sparverträgen trennen.
Das Problem der Banken: die gestaffelte Verzinsung
Die in erster Linie von den Kündigungen betroffenen Sparverträge zählen zur Kategorie „Prämiensparen flexibel“. Aber auch weitere, ähnlich aufgebaute Verträge, die vor allem von Sparkassen und Volksbanken angeboten wurden, werden inzwischen gekündigt.
Dabei handelt es sich um Verträge, die vor allem in den 90er Jahren besonders beliebt waren, weil sie zusätzlich zu einem niedrigen Basiszins – aktuell annähernd Null – eine gestaffelte Extraprämie vorsehen, die sich nach der Vertragslaufzeit richtet und kontinuierlich steigt. Die Kunden sollten so langfristig an die Banken gebunden werden. Die Sparverträge waren also anfangs sehr niedrig verzinst, wurden aber im Laufe der Jahre durch die Staffelung immer lukrativer. Die höchste Sparstufe wird dabei nach 15 Jahren Vertragslaufzeit erreicht.
Aktuell kündigen viele Sparkassen allerdings die Verträge, sobald die höchste Sparstufe erstmals erreicht wird. Durch den anhaltenden Niedrigzins stellen diese gestaffelten Sparverträge für die Banken ein echtes Problem dar. Erreichen nämlich die Sparer nach 15 Jahren die höchste Sparstufe, beläuft sich die Extraprämie auf bis zu 50 Prozent der Sparsumme, die in dem Jahr an Beiträgen eingezahlt wurde.
Chancen für Bankkunden trotz BGH-Urteil
Zwar fällte der Bundesgerichtshof kürzlich ein Urteil, laut dem es der betreffenden Sparkasse erlaubt war, einen solchen Prämiensparvertrag zu kündigen, sobald die höchste Prämienstufe und demzufolge auch der maximale Bonus für den Kunden erreicht ist.
Allerdings ist den betroffenen Kunden dringend zu raten, von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob ihre Bank den Vertrag tatsächlich einseitig kündigen darf. Haben Sie ebenfalls eine Kündigung Ihres Prämiensparvertrags erhalten? Dann stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite, prüfe Vertrag wie Kündigung und gebe Ihnen eine fundierte Einschätzung der Situation. Nutzen Sie dafür einfach die kostenlose Erstberatung der Anwaltskanzlei Lenné, vor Ort oder telefonisch.
Kündigungswelle lässt nicht nach
Wie in verschiedenen Online-Portalen nachzulesen ist, soll die Dunkelziffer sogar deutlich höher sein. Offenbar haben nämlich nicht alle Banken exakte Angaben dazu macht, wie viele Verträge tatsächlich gekündigt wurden. Schon im vergangenen Jahr haben die Sparkassen circa 200.000 Sparverträge gekündigt. Und immer mehr Institute wollen sich von den hochverzinsten Verträgen trennen.
So hat die Sparkasse Duisburg bekanntgegeben, bis zum 30. Juni 11.500 der insgesamt 50.000 Prämiensparverträge kündigen zu wollen. Ebenso will sich die Sparkasse Krefeld von 12.500 Sparverträgen trennen.
Das Problem der Banken: die gestaffelte Verzinsung
Die in erster Linie von den Kündigungen betroffenen Sparverträge zählen zur Kategorie „Prämiensparen flexibel“. Aber auch weitere, ähnlich aufgebaute Verträge, die vor allem von Sparkassen und Volksbanken angeboten wurden, werden inzwischen gekündigt.
Dabei handelt es sich um Verträge, die vor allem in den 90er Jahren besonders beliebt waren, weil sie zusätzlich zu einem niedrigen Basiszins – aktuell annähernd Null – eine gestaffelte Extraprämie vorsehen, die sich nach der Vertragslaufzeit richtet und kontinuierlich steigt. Die Kunden sollten so langfristig an die Banken gebunden werden. Die Sparverträge waren also anfangs sehr niedrig verzinst, wurden aber im Laufe der Jahre durch die Staffelung immer lukrativer. Die höchste Sparstufe wird dabei nach 15 Jahren Vertragslaufzeit erreicht.
Aktuell kündigen viele Sparkassen allerdings die Verträge, sobald die höchste Sparstufe erstmals erreicht wird. Durch den anhaltenden Niedrigzins stellen diese gestaffelten Sparverträge für die Banken ein echtes Problem dar. Erreichen nämlich die Sparer nach 15 Jahren die höchste Sparstufe, beläuft sich die Extraprämie auf bis zu 50 Prozent der Sparsumme, die in dem Jahr an Beiträgen eingezahlt wurde.
Chancen für Bankkunden trotz BGH-Urteil
Zwar fällte der Bundesgerichtshof kürzlich ein Urteil, laut dem es der betreffenden Sparkasse erlaubt war, einen solchen Prämiensparvertrag zu kündigen, sobald die höchste Prämienstufe und demzufolge auch der maximale Bonus für den Kunden erreicht ist.
Allerdings ist den betroffenen Kunden dringend zu raten, von einem Anwalt prüfen zu lassen, ob ihre Bank den Vertrag tatsächlich einseitig kündigen darf. Haben Sie ebenfalls eine Kündigung Ihres Prämiensparvertrags erhalten? Dann stehe ich Ihnen als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht gerne zur Seite, prüfe Vertrag wie Kündigung und gebe Ihnen eine fundierte Einschätzung der Situation. Nutzen Sie dafür einfach die kostenlose Erstberatung der Anwaltskanzlei Lenné, vor Ort oder telefonisch.