Versteckte Gefahren: das Smartphone als neue Geldbörse

07.09.2018, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (111 mal gelesen)
Bargeldloses Zahlen hat sich inzwischen etabliert. Nun soll es noch einfacher werden, und zwar mit dem Smartphone: kontaktloses Bezahlen – kleine Beträge ohne PIN, große Beträge mit PIN. Doch bringt diese Zahlmethode nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch große Risiken für Verbraucher. Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, klärt auf.

Bargeldloses Zahlen hat sich weitläufig etabliert. Zukünftig soll es überall sogar noch einfacher werden, und zwar mit dem Smartphone: kontaktloses Bezahlen – kleine Beträge ohne PIN, große Beträge mit PIN. Doch bringt diese Zahlmethode nicht nur Vorteile mit sich, sondern birgt für Verbraucher auch große Risiken.

In einigen Supermärkten ist das bargeldlose Zahlen mit dem Smartphone bereits heute mit eigenen Apps möglich. Über die App können für die Zahlung sogar gesammelte Payback-Punkte benutzt werden. Auch in Sachen Gewährleistung bietet die Zahlung per Smartphone klare Vorteile, da der Kauf dokumentiert und nachweisbar ist.

Doch wie sieht es aus, wenn das Smartphone gehackt oder gestohlen wird? Der Verbraucher ist per Gesetz verpflichtet, bei Verwendung eines bestimmten Zahlungsinstruments „alle zumutbaren Vorkehrungen“ zu treffen, um es vor unbefugtem Zugriff zu schützen. „Das ist sehr weitgehend und sollte jeden Nutzer mahnen, sich mit der Sicherheit seines Smartphones zu beschäftigen“, warnt Guido Lenné, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Für den Verbraucher bedeutet das: Er muss sich intensiv mit möglichen Schutzmaßnahmen auseinandersetzen. Verletzt er seine Pflichten zum Schutz grob fahrlässig, ist er haftbar.
Verbraucher sollten sich daher im Vorfeld genau überlegen, ob Sie das Smartphone als Zahlungsmittel wirklich nutzen möchten. Wer sich unsicher ist, kann sich bei der Anwaltskanzlei Lenné professionellen Rat zu den damit verbundenen Risiken einholen.

Die Frage, ob das Smartphone als neue Geldbörse zu begrüßen oder doch mit Skepsis zu betrachten ist, scheint einen Nerv zu treffen, denn das Thema breitet sich derzeit rasend schnell in den Medien aus: Neben dem Focus, der Berliner Zeitung, dem Express und der Süddeutschen Zeitung sowie zahlreichen anderen Medien hat auch NTV das Thema aufgegriffen.
Zum Artikel geht es hier: https://www.n-tv.de/ratgeber/Mobile-Payment-mit-dem-Handy-article20573899.html

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Anwaltskanzlei Lenné unter https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/ein-thema-das-einschlaegt-das-smartphone-als-neue-geldboerse.html

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné