Musterklage: Verhandlungen zwischen Verbraucherzentrale und VW gescheitert

24.02.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (192 mal gelesen)
Die Verhandlungen zwischen der Verbraucherzentrale und VW über eine Entschädigung für die betroffenen Dieselkunden sind gescheitert. Scheinbar sollen zu hohe Honorarforderungen der VZBV-Anwälte der Grund sein, so der Automobilhersteller. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen bestreitet dies.

Kurz vor Abschluss gescheitert: Laut Medienberichten sind die Verhandlungen über einen Vergleich zur Entschädigung der rund 470.000 an der Musterklage gegen VW beteiligten Diesel-Besitzer scheinbar geplatzt. Volkswagen will den betroffenen Dieselkunden trotzdem eine Entschädigung zahlen. Die ausgehandelten 830 Millionen Euro sollen „auch ohne die Unterstützung des Verbraucherzentrale Bundesverbands“ angeboten werden, so der Konzern.

Zu hohe Honorarforderungen der VZBV-Anwälte

Die Verhandlungen zwischen der Verbraucherzentrale und VW gerieten kurz vor Abschluss in eine Sackgasse. Das Scheitern begründet VW mit der Höhe der Honorarforderungen der Anwälte des Bundesverbands der Verbraucherzentralen. Wie der Automobilhersteller angab, hätten diese eine pauschale Forderung in Höhe von 50 Millionen Euro Vergütung nicht eingehender begründet. Dass die Vergleichsverhandlungen gescheitert wären, dürfe aber nicht auf Kosten der Diesel-Kunden gehen, so Volkswagen.

Während der Verhandlungen hatten sich VW und der Verbraucherzentrale Bundesverband offenbar auf eine Summe von 830 Millionen Euro als Entschädigung für die annähernd 470.000 im Klageregister eingetragenen VW-Kunden geeinigt, was einer Zahlung von ca. 2.000 Euro pro Person entspräche.

VZBV weist Vorwürfe zurück

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen gibt seinerseits Volkswagen die Schuld am Scheitern der Verhandlungsgespräche, weil der Automobilhersteller kein klares, für die Verbraucher sicheres Vorgehen in der Abwicklung ermöglichen wollte. In einem Moment habe man noch ein Vergleichsangebot des Automobilkonzerns erhalten und im nächsten aus den Medien vom Abbruch der Verhandlungen gehört. Zudem wies der VZBV die Vorwürfe zurück,  dass die Gespräche wegen zu hoher Honorarforderungen der Anwälte gescheitert wären. Wie es nun für die geschädigten Dieselkunden, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, weitergeht, bleibt abzuwarten.

Auch bei anderen Automobilherstellern, z. B. Audi und Porsche, kommt es immer wieder zu neuen Meldungen von illegalen Abschaltvorrichtungen in Dieselfahrzeugen und entsprechenden Rückrufaktionen, die vom Kraftfahrtbundesamt angeordnet werden.

Geschädigte Kunden sollten erwägen, eigenständig gegen die Automobilhersteller vorzugehen, da es immer mehr aktuelle Entscheidungen deutscher Gerichte im Sinne der Verbraucher gibt und die Erfolgsaussichten in der Regel sehr gut stehen, eine angemessene Entschädigung zu erhalten. Auch ist in solchen Fällen schneller mit Ergebnissen zu rechnen als bei einer Musterklage. Wenn auch Sie zu den Geschädigten zählen, beraten wir Sie gerne zu den Erfolgsaussichten in Ihrem Fall im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs.

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