Umstrittene Kompromisslösung zu Betriebsschließungsversicherungen in der Corona-Krise

14.04.2020, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (161 mal gelesen)
Viele wegen der Corona-Pandemie geschlossenen Gastronomie- und Hotelbetriebe wollten zuletzt ihre Betriebsschließungsversicherung in Anspruch nehmen. Doch die meisten Versicherungen lehnten die Übernahme der Kosten ab. Nun soll eine Kompromisslösung zwischen den Verbänden des Gaststättengewerbes und den Versicherern helfen. Diese steht jedoch unter starker Kritik.

Viel Streit gibt es aktuell um die sog. Betriebsschließungsversicherungen, die vor allem von Bar-, Hotel- und Restaurantbetreibern abgeschlossen werden. Besagte Versicherung wollten Betroffene im Rahmen der aktuellen Corona-Krise in Anspruch nehmen. Doch der Großteil der Versicherer gab an, dass die entsprechenden Policen das Corona-Virus nicht abdecken würden.

Starke Kritik an der Kompromisslösung

Unter der Federführung des bayerischen Wirtschaftsministeriums wurde zwar ein Kompromiss zwischen den Verbänden des Gaststättengewerbes und den Versicherungen erzielt, dem sich bereits 8 Versicherer angeschlossen haben. Dieser Kompromiss erntet jedoch sowohl von Anwaltskanzleien als auch von Maklern starke Kritik: Es handele sich hierbei lediglich um Almosen.  

Die Kompromisslösung wurde jetzt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) verteidigt. Auf der Website des Verbands äußert sich GDV-Präsidenten Wolfgang Weiler. Er führt an, dass die Versicherungen in Krisenzeiten und bei Katastrophen durchaus für Betroffene da wären, wie sie zuletzt 1984 im Hagelsturm von München mit unbürokratischer Hilfe unter Beweis gestellt hätten. Doch müsse auch berücksichtigt werden, dass die Corona-Krise bisherige Schadensereignisse deutlich übertreffe und die gesamte Branche auf beispiellose Weise fordere. Die „bayerische Lösung“ solle aber nun sicherstellen, dass betroffenen Unternehmen zeitnah Mittel zur Verfügung gestellt würden.  

Andererseits wird auf der Website klargestellt, dass Kulanz auch Grenzen habe und eine weiterführende Brancheninitiative unter Anleitung des GDV nicht zu erwarten sei. Man könne von der Versicherungsbranche nicht fordern, für wirtschaftliche Schäden aufzukommen, die schlicht nicht versichert seien.

Kulanz oder Pflicht – der Blick in die Police

Bei der Forderung betroffener Betriebe, die Versicherungen sollten für die Schließung wegen des Corona-Virus aufkommen, scheint der Begriff „Kulanz“ kaum zutreffend zu sein. Einige Versicherungsverträge schließen Pandemien durchaus klar ein oder aus, in zahlreichen anderen Verträgen sind die Klauseln hingegen weniger präzise und folglich Auslegungssache.

Dieser Ansicht ist auch die BaFin, die jüngst bestätigte, dass es sich hierbei um eine Grauzone handele, und eine Lösung forderte, die den Interessen aller Beteiligten gerecht werde. Unklar formulierte Klauseln dürften keinesfalls zu Ungunsten der Versicherungsnehmer ausgelegt werden, so die BaFin weiter.

Wenn auch Ihre Versicherung die Zahlung für die coronabedingte Schließung Ihres Gastronomie- oder Hotelbetriebs verweigert, stehen wir Ihnen in der Anwaltskanzlei Lenné gerne zur Seite, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Vereinbaren Sie online oder telefonisch einen Termin für ein kostenloses Erstgespräch, um sich durch uns beraten und Ihre Versicherungspolice prüfen zu lassen.

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné

Autor dieses Rechtstipps

Rechtsanwalt
Guido Lenné

Anwaltskanzlei Lenné

Weitere Rechtstipps (149)

Anschrift
Max-Delbrück-Straße 18
51377 Leverkusen
DEUTSCHLAND

Telefon:
Nummer anzeigen
Kontakt

Bitte verwenden Sie zur Kontaktaufnahme bevorzugt dieses Formular. Vielen Dank!



captcha



zum Kanzleiprofil von
Rechtsanwalt Guido Lenné