VW-Skandal: auch Softwareupdate mit illegaler Abschalteinrichtung

16.09.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (181 mal gelesen)
Der Skandal um VW geht weiter. Nun wurde bekannt, dass das Softwareupdate, mit dem die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt werden sollten, ebenfalls eine illegale Abschalteinrichtung enthält. Somit haben auch die Kunden, die ein Fahrzeug nach dem Installieren des Updates gekauft haben, Ansprüche gegen VW.

Im Jahr 2015 kam heraus, dass zahllose Autos von VW und den Tochterunternehmen illegale Abschalteinrichtungen beinhalteten. Die Schummelsoftware bewirkte, dass der Schadstoffausstoß im Straßenverkehr deutlich höher war, als von den Behörden und den Käufern der Fahrzeuge angenommen.

Auf Anordnung des Kraftfahrtbundesamtes entwickelte VW ein Softwareupdate, mit dem die illegalen Abschalteinrichtungen entfernt werden sollten. Die Käufer der betroffenen Fahrzeuge wurden angeschrieben und aufgefordert, das Update vornehmen zu lassen. Danach kam es jedoch häufig zu Problemen: Das Abgasrückführungsventil musste ausgetauscht werden, die Leistung der Fahrzeuge lies nach und der Verbrauch erhöhte sich. Bis dahin war die Angelegenheit für die betrogenen Kunden schon überaus ärgerlich. Doch wie sich nun herausstellte, geht der Skandal noch weiter.

Softwareupdate enthält ebenfalls illegale Abschalteinrichtung

Inzwischen wurde bekannt, dass das Softwareupdate auch eine illegale Abschalteinrichtung enthält, nämlich das sog. Thermofenster, welches dafür verantwortlich ist, dass der Schadstoffausstoß der Fahrzeuge bei Temperaturen unter 10 / über 32 Grad Celsius auch weiterhin deutlich zu hoch ist. Denn dann wird die Abgasreinigung abgeschaltet. Gleiches gilt, wenn sich die Autos auf einer Höhe von mehr als 1.000 Metern befinden. Kürzlich entschied daher das Landgericht Düsseldorf, dass es sich bei dem Thermofenster ebenfalls um eine illegale Abschalteinrichtung handelt.

Abschalteinrichtungen sind nämlich nur zulässig, wenn sie unter extremen Bedingungen eingreifen, um den Motor zu schützen. Doch bei Temperaturen unter 10 und über 32 Grad Celsius handelt es sich nicht um außergewöhnliche Bedingungen, da sie in den Gegenden, in denen die Fahrzeuge verkauft und gefahren werden, häufiger vorkommen. Die Frage ist, warum die Softwareupdates dennoch durch das Kraftfahrtbundesamt freigegeben wurden. Für die juristische Bewertung spiele das jedoch laut dem LG Düsseldorf keine Rolle.

Einmal mehr hat VW seine Kunden also dahingehend getäuscht, dass die Autos nach dem Durchführen des Updates keine illegalen Abschalteinrichtungen mehr enthalten würden. Betroffene, die ihr Fahrzeug schon vor dem Update gekauft hatten, wurden somit zum zweiten Mal getäuscht. Doch auch jene, die ihr Fahrzeug erst nach dem Aufspielen des Updates gekauft haben, wurden von VW belogen, da die Autos sehr wohl eine illegale Abschalteinrichtung enthalten.

Ansprüche gegen VW geltend machen

Aufbauend auf der Entscheidung des LG Düsseldorf können also auch jene Kunden gegen VW vorgehen, die ein Fahrzeug mit Softwareupdate gekauft haben.

Wenn Sie also davon ausgegangen sind, dass mit ihrem Fahrzeug aufgrund des Updates alles in Ordnung ist und es keine illegale Abschalteinrichtung mehr enthält, wurden Sie von VW getäuscht. Ein Vorgehen gegen VW sollten Sie also unbedingt in Erwägung ziehen. Gerne können Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung in der Anwaltskanzlei Lenné vereinbaren, um Ihre Ansprüche gegen VW und das beste Vorgehen in Ihrem Fall zu besprechen.

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