Santander erklärt Anerkenntnis und muss Kredit-Bearbeitungsgebühren erstatten

04.10.2012, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (9181 mal gelesen)
In einem von uns geführten Klageverfahren vor dem AG Mönchengladbach hat die beklagte Santander Consumer Bank am 27.09.2012 anerkannt, dass sie zur Erstattung vereinnahmter Bearbeitungsgebühren aus einem Kreditvertrag verpflichtet ist.

Der von uns vertretene Kläger hatte einen Kreditvertrag mit der Santander Consumer Bank abgeschlossen und hierfür eine Bearbeitungsgebühr von 3,5% der Darlehenssumme zahlen müssen.

Die Santander versuchte im Prozess die Rechtsprechung von immerhin 9 Oberlandesgerichten als auf ihre Verträge nicht anwendbar darzustellen. Aufgrund des Verlaufs der mündlichen Verhandlung glaubte sie wohl selbst nicht daran, sich damit durchsetzen zu können. Das Gericht hatte einen Hinweis gegeben und wollte wohl zu Gunsten des Kunden urteilen. Die Santander kam einer Verurteilung aber zuvor und erkannte die Forderung ihres Kunden an.

Neun Oberlandesgerichte hatten entschieden, dass die Berechnung einer Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig ist, da die Kreditbearbeitung keine Leistung für den Kunden darstellt, sondern im Eigeninteresse der Bank erfolgt.

Wenn auch Sie beim Abschluss eines Kreditvertrages Bearbeitungsgebühren zahlen mussten, raten wir Ihnen diese Gebühr zurückzufordern.

Wir haben Ihnen dazu ein Musterschreiben zur Verfügung erstellt, welches Sie gerne benutzen können.

https://www.anwalt-leverkusen.de/service.html

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