BGH entscheidet für unsere Mandanten – Kreditbearbeitungsgebühr unzulässig

13.05.2014, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 1 Min. (587 mal gelesen)
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat heute bestätigt, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind.

Der BGH in Karlsruhe hat heute bestätigt, dass Bearbeitungsgebühren in Kreditverträgen unzulässig sind. Die beklagte Postbank muss ihrem Kunden die Gebühr erstatten. Außerdem muss die Bank alle Klagekosten tragen. Die heute von uns erstrittene Entscheidung betrifft fast jeden Darlehensnehmer. Auf die Banken dürften nach diesem Urteil hohe Forderungen zukommen.

„Ich bin glücklich, dass der BGH nun endlich für Klarheit gesorgt hat“, so Rechtsanwalt Guido Lenné. Der Fachanwalt für Bankenrecht hatte die Kläger durch zwei Instanzen erfolgreich vertreten und zeigte sich heute zufrieden mit dem Richterspruch des BGH: „Die Kreditbearbeitungsgebühr war eine große Ungerechtigkeit. Ich rate jedem, der einen Kreditvertrag hat und hatte, diesen prüfen zu lassen. Hier gibt es regelmäßig Geld zurück!“

Wichtig ist, dass jeder Kunde jetzt seine Forderung geltend macht und sich sein Geld zurückholt. Das dürften regelmäßig zwischen 1% und 3,5 % der Kreditsumme sein. Im Internet stehen dazu Musterbriefe bereit, auch auf unserer Homepage.

Rechtsanwalt Lenné hat in den vergangenen 3 Jahren über 1.500 Verfahren geführt, um sich nun endgültig vor dem höchsten deutschen Gericht durchzusetzen. Banken könnten nun von Rückzahlungsforderungen vermutlich in Millionenhöhe bedroht sein.

Hintergrund: Die Anwaltskanzlei Lenné hatte am 16. April 2013 vor der Berufungskammer des Landgerichts Bonn ein wichtiges Verbraucher-Urteil gegen die Postbank erstritten: Die Postbank AG wurde zur Rückzahlung einer unzulässigen Gebühr in einem Kreditvertrag verurteilt. Die Begründung fußte auf der Feststellung, dass der Verbraucher durch diese Gebühr unangemessen benachteiligt sei. Gegen dieses Urteil wurde Revision eingelegt, die wie ausgeführt nunmehr für Bankkunden entschieden wurde.

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