P&R: Strafprozess gegen Roth geplatzt

19.08.2019, Autor: Herr Guido Lenné / Lesedauer ca. 2 Min. (164 mal gelesen)
Der Strafprozess gegen den Gründer und Geschäftsführer von P&R Heinz Roth ist geplatzt, da er krankheitsbedingt verhandlungsunfähig ist. Der Firmengründer stand im Zentrum der Milliardenpleite des Unternehmens. Auch der Haftbefehl ist wegen seines schlechten Gesundheitszustandes aufgehoben worden.

Offenbar ist der angeklagte P&R-Chef Heinz Roth bei so schlechter Gesundheit, dass er nicht verhandlungsfähig ist. Der Strafprozess gegen ihn wegen der Milliardenpleite der Containergesellschaft P&R wurde laut Angaben des Landgerichts München I abgesagt.

Roths Rolle im Betrugsskandal

Für den Betrug bei P&R soll Roth maßgeblich mitverantwortlich gewesen sein. Das Containerunternehmen hatte 1,6 Millionen Container an 54.000 Anleger verkauft und für sie vermietet. Dabei handelt es sich um ein altbewährtes Investmentgeschäft, das vor allem bei älteren Anlegern großen Anklang fand. Durch die Vermietung und den geplanten Rückkauf der Container durch P&R sollten sie hohe Rendite erhalten. Zumindest war das seit vielen Jahren der Fall.

Dann stellte sich allerdings heraus, dass rund zwei Drittel der 1,6 Millionen vermieteten Container überhaupt nicht existierten. Zuletzt  hatten die Anleger also 3,5 Milliarden Euro in eine Luftnummer investiert. Die Staatsanwaltschaft München erhob Klage wegen Betrugsverdachts gegen Heinz Roth, den Firmengründer und Geschäftsführer von P&R. Seit 2018 saß er daher in Untersuchungshaft.

Darüber hinaus wurde sein Privatvermögen vom Insolvenzverwalter in Beschlag genommen, welches auf 12 bis 13 Millionen Euro geschätzt wird. Auslöser dafür war das Insolvenzgutachten zur P&R-Insolvenz. Dieses ergab, dass Roth als Geschäftsführer in den Jahren 2016 und 2017 ungerechtfertigte Auszahlungen der P&R-Gruppe in Höhe von 700 Millionen Euro veranlasst hatte.

Strafprozess geplatzt

Der Strafprozess gegen den Unternehmensgründer wurde aber jetzt abgesagt. Das Landgericht München I gab an, dass der 76-Jährige wegen Krankheit verhandlungsunfähig sei. Auch der Haftbefehl wurde aufgehoben. Ein gerichtsärztliches Gutachten kam zu dem Schluss, dass nicht damit zu rechnen sei, dass Roth wieder gesund werde.

Unsere Kanzlei vertritt viele Geschädigte der P&R-Insolvenz. Wir werden Sie daher zur weiteren Entwicklung in diesem Fall auf dem Laufenden halten. In den vergangenen 10 Jahren haben wir an vielen Insolvenzverfahren mitgearbeitet und verfügen über weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet. Wenn Sie wegen einer Insolvenz um Ihr Geld fürchten, beraten wir Sie gerne in einem kostenlosen Erstgespräch.

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